Ich möchte Fördermittel für das KfW-Programm 442 „Solarstrom für E-Autos“ mit Nießbrauch beantragen. Ist das mit Zustimmung des Besitzers (meiner Tochter) der von mir bewohnten Immobilie möglich?
Ich habe den Nießbrauch an einem selbst bewohnten EFH. Eigentümer ist unsere Tochter, die aber nicht hier wohnt. Ich plane die Installation von Photovoltaik, Speicher und Ladestation. Ein E-Auto habe ich bereits.
1. Kann ich als Nießbrauchsnehmer die KfW-Förderung uneingeschränkt erhalten?
2. Wer muss die Förderung beantragen?
Aktuellen Informationen zur Folge ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 nur dann möglich, wenn Sie ein Wohngebäude besitzen und selbst darin wohnen. Im entsprechenden Merkblatt der KfW heißt es dazu: Förderbar sind "Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind [...]." Ausnahmen für Mieter oder Nießbrauchberechtigte sind uns aktuell noch nicht bekannt.
Alternativ können Sie die KfW-Förderung aus dem Programm 270 oder eine regionale PV-Förderung nutzen.