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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für Rollläden vor Glasbausteinen?

Frage von Charlotte K. am 23.09.2023 

Unsere Fassade ist entsprechend der 70-er-Jahre-Mode großenteils mit Lichtbausteinen (keine Glasbausteine), also Betongitter mit 120 einfach verglasten Minifenstern, gestaltet worden. Die Kälte im Treppenhaus ist im Winter oft unerträglich. Kann ich für Vorbau-Rollläden ebenfalls Förderung beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über die BEG-EM können Sie Fördermittel für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beantragen. Dazu gehören Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung, wie Außenrollläden oder parallel zu den Glasflächen verlaufende Markisen. Abzuklären wäre in diesem Fall, ob es die Mittel auch für Rollläden vor Glasbausteinen in der thermischen Gebäudehülle gibt. Dazu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA, die Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.

Lassen Sie die Glasbausteine austauschen, können Sie jedoch Fördermittel für gedämmte Wände und neue Fenster beantragen. Entscheiden Sie sich für letztere, können Sie die Außenrollläden ohne besondere Vorgaben als Umfeldmaßnahme mitfördern lassen.

In allen drei Fällen bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA beantragen können.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Kommt keine der genannten Lösungen infrage, können Sie auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend machen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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