Durch den Förderdschungel blickt ja kaum noch jemand durch. Können Sie mir bitte sagen, ob es die Förderanträge für Wärmepumpen-Einbau schon gibt und wo wir diese finden? Des Weiteren möchten wir fragen, wie werden bestehende, aber noch in Anspruch genommene Zuwendungsbescheide, wenn das neue Heizungsgesetz eine höhere Förderung gewährt, kombiniert?
Die Förderung für eine Wärmepumpe können Sie bereits beantragen. Möglich ist das online über das Antragsportal des BAFA. Haben Sie bereits einen bestehenden Förderbescheid und wollen diesen auch weiter nutzen, können Sie für das gleiche Vorhaben 2024 keine neue Förderung beantragen. Der Fall ist das zum Beispiel dann, wenn Sie die alte Heizung durch eine neue Wärmepumpe austauschen.
Sind die neuen Förderbedingungen besser, können Sie den aktuellen Antrag aller Voraussicht nach zurückziehen bzw. die Förderung stornieren und diese 2024 nach einer sechsmonatigen Sperrfrist erneut beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie bis zum neuen Antragsdatum noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben (haben). Andernfalls ist eine erneute Antragstellung nicht möglich und Ihnen bleibt nur der Steuerbonus für die Sanierung.
Prüfen Sie unbedingt, ob sich der Aufwand lohnt. Durch die geringeren anrechenbaren Kosten kann es sein, dass die tatsächliche Fördersumme 2024 geringer ausfällt, obwohl die Zuschussraten höher sind. Der Fall ist das in der Regel, wenn die Kosten für Heizung und Umfeldmaßnahmen die Grenze der anrechenbaren Kosten übersteigen. Im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?" informieren wir darüber.