Wir planen den Ersatz einer alten Ölheizung durch Anschluss an das Fernwärmenetz. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das meiner Schwester und mir gehört. Bewohnt wird das Haus durch unsere Eltern (ehemalige Eigentümer), die uns das Haus geschenkt haben und sich im Gegenzug ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) haben einräumen lassen.
Welche Förderung ist möglich und wo bzw. wie muss diese beantragt werden.
In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn über die KfW. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie dabei vorgehen.
Genügt die Förderung nicht, um die Kosten zu decken, können Sie auch einen günstigen Ergänzungskredit beantragen. Dazu wenden Sie sich an Ihre Hausbank, wenn die KfW-Zuschussförderung für den Fernwärmeanschluss bestätigt bzw. freigegeben wurde.