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Expertenrat

Erhalten wir eine Förderung für den neuen Kachelofeneinsatz?

Frage von Gerhard S. am 30.12.2022 

Gibt es einen Zuschuss ab Januar 2023, wenn wir den Kachelofeneinsatz austauschen müssen? Der neue Holzeinsatz soll dann mit Wassertasche sein.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall erhalten Sie vermutlich keine Förderung. Der Staat bezuschusst den Einbau wasserführender Heizeinsätze zwar über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Von der finanziellen Unterstützung profitieren Sie allerdings nur, wenn Sie einen wasserführenden Pelletheizeinsatz einbauen. Dieser muss besonders effizient und sauber arbeiten. Außerdem ist die Kombination mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe seit 2023 Pflicht. 


Letzteres gilt nicht beim Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie in mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Häusern für den Einbau wasserführender Pelletheizeinsätze beantragen. Die steuerliche Förderung ist auf 20 Prozent der Sanierungskosten begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren zu verteilen.

Eine Alternative stellt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen dar. Diesen können Sie für Arbeiten an einer selbst genutzten Immobilie nutzen, um 20 Prozent der anfallenden Handwerker-Lohnkosten von der Steuer abzusetzen. Die Förderrate liegt bei 20 Prozent und ist auch 1.200 Euro im Jahr begrenzt. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie Sie die Mittel für sich nutzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Holzheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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