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Expertenrat

Bekommen wir die Heizungsförderung, auch wenn der Antrag vom Heizungsbauer nicht vollständig und fehlerhaft war?

Frage von Tim  I. am 19.10.2023 

Wir haben unsere Gasheizung aus dem Jahre 1992 gegen eine Biomasseheizung, sprich Scheitholzkessel in Kombi mit Pellets und Solarthermieanlage tauschen lassen. Hierfür musste ein neuer Heizraum erstellt werden.

Den Antrag auf Förderung stellte unser Heizungsbauer. Wir hatten ihn damals darauf hingewiesen, dass er als Bestandsheizung eine Ölheizung angegeben hatte.

Die Solaranlage hat er nicht beantragt, obwohl besprochen war, dass diese mitgemacht wird. Er sagte, das ist egal, das geht trotzdem. Nun wurde ich von der BAFA kontaktiert, dass die Fachunternehmererklärung fehlerhaft ist und je nach Bearbeiter die Solaranlage nicht gefördert wird, da nicht mit beantragt.

Nun meine Frage: Da vom HB die Ölheizung als Bestandsheizung angegeben wurde und es aber eine Gasheizung war, ob wir überhaupt Förderung bekommen können? Ebenso sagte der HB, das die Erstellung eines neuen Heizraumsaums (da der alte innen liegend und zu klein für die Anlage war) förderfähig ist, stimmt das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wichtig ist in diesem Fall, dass die neue Heizung den technischen Vorgaben zur Heizungsförderung entspricht. Allerdings kann ein eventueller Austausch-Bonus (Ölheizung oder zum Antragszeitpunkt mind. 20 Jahre alte Gasheizung) wegfallen, wenn es bei der alten Heizung einen Fehler gab. Haben Sie ohnehin keinen solchen Bonus beantragt, ist grundsätzlich egal, welche Heizung im Haus war oder was damit passiert.

Die Solarthermieanlage lässt sich bis zum Aktivieren des Verwendungsnachweises theoretisch nachbeantragen. Dazu laden Sie ein formlos unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch. Die Umbauarbeiten am Heizraum werden ebenfalls gefördert und müssen nicht separat beantragt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass sich die förderbaren Kosten nach der Antragstellung (Zuwendungsbescheid + Widerspruchsfrist) nicht mehr anheben lassen. Decken die im Antrag vorgesehenen Kosten gerade die Ausgaben für die Heizung, fallen Solaranlage und Bauarbeiten somit heraus.


Ist die Solaranlage komplett aus dem BEG-Förderprozess herausgelöst, können Sie dafür allerdings den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen. Ähnlich funktioniert es auch mit den Umbauarbeiten am Heizraum. Hier können Sie den Steuerbonus für Handwerker nutzen und 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen, wenn Sie diese nicht bereits bei der BEG-Förderung angegeben haben.

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