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Expertenrat

Darf ich die Förderung der Heizung auf zwei Maßnahmen aufteilen, um 2023 und 2024 Kosten anrechnen zu können?

Frage von Gerhard M. am 14.07.2023 

Ich habe für das Jahr 2023 einen Antrag bei der BAFA für neue Fenster und schon die Bewilligung. Die Fenster werden jetzt eingebaut und die Rechnung ca. 34.0000,- Euro kommt bald und ich werde meinen zugesagten Zuschuss in Höhe von 8.500,- erhalten. Den Bewilligungsbescheid habe ich schon. Jetzt muss ich aber was an meiner über 20 Jahre alten Ölheizung machen. Das kostet mit Wärmepumpe, neuen Heizkörpern, Elektriker (denn die Elektrik ist von 1972) und allem über 60.000,- Euro. Kann ich hier einen Teil in 2023 machen und den Rest in 2024 oder macht da die BAFA nicht mit? Mein Einkommen liegt über 40.0000,- sollte das neue Gesetz so kommen wie es vorgeschlagen wurde.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können in diesem Jahr Fördermittel für Kosten in Höhe von 26.000 Euro beantragen. Für das kommende Jahr sind aller Voraussicht nach Kosten von 30.000 Euro anrechenbar. Grundsätzlich ist es dabei kein Problem, die Maßnahmen aufzuteilen. Möchten Sie Fördermittel in 2023 und 2024 beantragen (zwei Anträge), muss jede Maßnahme allerdings eine förderbare Komponente enthalten.

Möglich wäre es beispielsweise, 2023 Fördermittel für die Heizungsoptimierung zu beantragen und die Verteilung auf den neuesten Stand zu bringen. Das schließt die Förderung der Fußbodenheizung mit ein. Da beim BAFA eine Obergrenze von 20 Jahren für das Alter fossil betriebener Heizungen gilt, ist das nur über den Steuerbonus für die Sanierung möglich. Nach Abschluss der Maßnahme können Sie dann Fördermittel für die neue Heizung beantragen. Wann Sie die Arbeiten umsetzen lassen, spielt in der Regel keine Rolle.

Andersherum funktioniert die Antragstellung leider nicht. Denn für die Förderung der Heizungsoptimierung muss die bestehende Heizungsanlage mindestens zwei Jahre alt sein.

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