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Expertenrat

Wie hoch sind die förderbaren Kosten der Heizung, wenn diese ein Betriebs- und ein Wohngebäude mit Wärme versorgt?

Frage von Tanja S. am 08.01.2024 

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch einer bestehenden Hackschnitzelheizung (30 Jahre) gegen eine neue bei Unternehmern, die z.B. mit dem Wärmeerzeuger ein Betriebsgebäude und ihr Privathaus (Einfamilienhaus) beheizten (gleiches Grundstück)? Kann die Förderung für ein Wohngebäude und ein Nichtwohngebäude zusammen beantragt werden? Wie hoch ist in solch einem gemischten Fall die Förderhöchstsumme?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können Fördermittel für den Heizungstausch oder das Errichten eines Gebäudenetzes in einem Nichtwohngebäude beantragen. In diesem Fall liegen die förderbaren Kosten für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche bei 30.000 Euro. Für größere Gebäude gilt eine Staffelung (bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter; größer als 400 bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter; ab größer als 1 000 Quadratmeter zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter).

Für den Anschluss der Heizung im Wohnhaus können Sie Fördermittel für den Anschluss an ein Gebäudenetz beantragen. Hier lassen sich 30.000 Euro für ein Gebäude mit einer Wohneinheit anrechnen, um Kosten für Wärmeverteilung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen abzudecken.

In gemischt genutzten Gebäuden wäre bei einer getrennten Behandlung ebenfalls eine getrennte Antragstellung und anteilige Zuordnung der Kosten einer zentralen Heizungsanlage auf die Wohn- und Nichtwohngebäudeförderung möglich. Auf diese Weise könnten Sie ebenfalls die jeweiligen förderfähigen Kosten für das WG und das NWG ansetzen.

Wichtig zu wissen ist, dass für die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes ein Energieberater erforderlich ist. Für alle anderen aufgeführten Maßnahmen können Sie die Förderung selbst beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Der Fall ist in der BEG-Richtlinie sowie in den vorliegenden Informationen der Fördergeber bisher nicht eindeutig geregelt. Um keine Gelder zu verlieren, empfehlen wir Ihnen daher, das Fördervorhaben mit einem Sachbearbeiter des BAFA zu besprechen. Experten erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir Ihnen außerdem unseren Förderservice für die neue Heizung. Hier übernehmen erfahrene Experten die Antragstellung, um die maximale Förderung für Ihr Vorhaben zu erhalten.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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