Ich habe in den letzten zwei Jahren mein Haus umfassend saniert, die Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Haustür, Heizungsoptimierung) laufen über die KfW-Programme 430 und 152. Durch die Kostenexplosion während der Corona-Pandemie habe ich allerdings das Problem, die beantragten Budgets (trotz Puffer) zu sprengen. Daher würde ich eine der Maßnahmen aus den KfW-Anträgen herausnehmen und via ESanMV fördern lassen wollen. Ich habe dazu sehr viel Widersprüchliches und auch definitiv Falsches gelesen und selbst über die Finanzamts-Hotline mitgeteilt bekommen.
Es geht hier - um es noch einmal ganz klar zu sagen - nicht um eine Doppelförderung, sondern um die Verteilung der Maßnahmen auf verschiedene Förderprogramme.
Sofern Sie die Kosten der verschiedenen Maßnahmen eindeutig unterschiedlichen Förderprogrammen zuweisen können, ist eine Kombination möglich. Ein Beispiel: Nehmen Sie für den Heizungstausch die BEG-Förderung in Anspruch, können Sie für die Gebäudedämmung auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Eine dritte Maßnahme, die eventuell geforderte technische Vorgaben nicht erfüllt, können Sie dann beispielsweise über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen fördern lassen. Nachzulesen ist das unter Punkt 8.7 der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM, Abschnitt 3 und 4).
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