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Expertenrat

Wir wollen die Fenster im Haus austauschen. Wie nutzen wir Steuerbonus und BAFA-Förderung?

Frage von Helmut G. am 20.10.2023 

Wir beabsichtigen, im selbst bewohnten Haus und in einem vermieteten Haus Fenster 30 % austauschen zu lassen.

Ist es richtig, dass wir im selbst bewohnten Haus über das Finanzamt 20 % der Kosten verteilt auf 3 Jahre von der Einkommensteuer abziehen können?

Im vermieteten Haus muss ein BAFA Antrag vor Beginn gestellt werden, um einen Zuschuss von bisher 15 % bzw. voraussichtlich 30 % 2024 zu bekommen?

Muss über das Finanzamt vorher kein Antrag gestellt werden? Gibt es, wenn Fenster und Heizung ausgetauscht werden, mehr Zuschuss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im selbst genutzten Haus (ohne Vermietung) können Sie aktuell 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Möglich ist das mit dem Steuerbonus für die Sanierung, den Sie nachträglich über die Steuererklärung in Anspruch nehmen. Vor den Arbeiten sind keine Anträge nötig. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Diese sehen in der Regel einen U-Wert von 0,95 W/m²K vor. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das für Sie bestätigen.

2024 und 2025 soll der Steuerbonus von 20 auf 30 Prozent ansteigen. Von den besseren Konditionen profitieren Sie dabei, wenn Sie Arbeiten im genannten Zeitraum durchführen und abschließen.

Die BEG-Förderung für neue Fenster können Sie in jedem Gebäude nutzen. Ganz gleich, ob vermietet oder nicht. Hier bekommen Sie aktuell einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent (20 Prozent mit individuellem Sanierungsfahrplan), wobei Sie pro Wohneinheit und Kalenderjahr 60.000 Euro an Kosten anrechnen können. Es gelten die gleichen technischen Voraussetzungen. Allerdings müssen Sie die Zuschussförderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste beantragen.

Nutzen Sie die Zuschussförderung für beide Gebäude, steigt die Summe förderbarer Kosten auf mind. 120.000 Euro an (je 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr).

Ab 2024 soll es über die BEG-Förderung einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent geben. Dafür sinkt die Höhe der anrechenbaren Kosten aller Voraussicht nach auf 30.000 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan soll sie jedoch auf die gewohnten 60.000 Euro anzuheben sein.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Mit unserem Förderservice für den Fenstertausch unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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