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Expertenrat

Bekomme ich die Förderung für Pelletöfen mit Wassertasche auch bei einer Luftheizung?

Frage von Markus R. am 29.06.2023 

Es geht um den hydraulischen Abgleich für die BEG Förderung einer Einzelmaßnahme (Pelletofen mit Wassertasche). In meinem Passivhaus habe ich einen Puffer, der ein Nachheizregister speist. Zur Begrenzung der Lufttemperatur wird der Vorlauf thermostatisch begrenzt. Ich habe keine Heizung! Muss ich die Förderung abschreiben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kombination mit einer wasserführenden Heizung ist nicht zwingend. Wichtig ist allerdings, dass der Pelletofen einen Speicher mit mindestens 30 Litern Heizwasser je kW speist. Er muss außerdem automatisch beschickt, mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung und einer automatischen Zündung ausgestattet und durch ein akkreditiertes Prüfinstitut geprüft sein. Anstelle der Optimierung des Heizungsverteilsystems mit hydraulischem Abgleich können Sie auch die Luftvolumenströme anpassen.

Darüber hinaus schreibt die aktuell gültige BEG EM Richtlinie vor, dass Biomasseheizungen mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert sein müssen. Hier genügt in der Regel eine sogenannte Warmwasser-Wärmepumpe, für die Sie Fördermittel als Umfeldmaßnahme zum Pelletkaminofen beantragen können.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, ist eine Förderung des Pelletofens mit Wassertasche möglich. Etwas einfacher sind die Anforderungen beim Steuerbonus für die Sanierung. Hier fällt zum Beispiel die Solar-/Wärmepumpen-Forderung weg. Dafür können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Pelletöfen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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