Wir planen, für unser selbst genutzten EFH-Neubau eine Wärmepumpe. Die aktuellen Förderregularien sind für mich ziemlich verwirrend - was ist jedoch cleverer: Den Förderantrag 2023 oder 2024 stellen?
Nach den aktuell geplanten Bedingungen können Sie den Antrag 2023 stellen und 2024 ohne Sperrfrist zur neuen Förderung wechseln, wenn sich das für Sie lohnt. Ob das der Fall ist, hängt vor allem von der Art der alten Heizung, von Ihrem Einkommen und von den zu erwartenden Kosten ab. Liegen letztere bei etwa 30.000 Euro oder darunter, können Sie die Förderung der Wärmepumpe 2024 voll ausschöpfen. Tauschen Sie im gleichen Zuge eine fossile Heizung aus (Gaszentralheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein), bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 20 Prozent. Bei einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr kommt außerdem der Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent hinzu, sodass Sie insgesamt auf 30 bis 70 Prozent Förderung hoffen können.
Bei höheren Kosten und ohne Anspruch auf die Boni lohnt sich die Förderung 2023 teilweise mehr. Weitere Informationen dazu geben wir auch im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.