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Expertenrat

Wie kann ich Fördermittel für eine Wärmepumpe beantragen?

Frage von Friedrich H. am 03.11.2023 

Ich bin Besitzer einer Zentralheizung für 3 Wohnungen. Ich bewohne eine Wohnung. Eine Wohnung habe ich vermietet und eine Wohnung gehört einem anderen Besitzer. Ich möchte von Öl auf Wärmepumpe umrüsten und eine Förderung nutzen. Wie funktioniert das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall müssen Sie sich zunächst mit dem anderen Eigentümer über die Maßnahmen einig werden. Anschließend holen Sie Angebote für die neue Heizung ein und beantragen die Förderung für die Wärmepumpe mit einem digitalen Formular auf der Webseite des BAFA. Ist das erfolgt, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung beginnen. Warten Sie bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides, sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Ist der Heizungstausch abgeschlossen, reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, um den Zuschuss für die neue Heizung ausgezahlt zu bekommen.

Denken Sie daran, dass die Förderung ab 2024 unter Umständen höher ausfällt. Profitieren Sie dann von attraktiveren Zuschüssen, lohnt es sich, mit der Antragstellung noch etwas zu warten. Während Sie aktuell 25 bis 40 Prozent von maximal 180.000 Euro bekommen, erhalten Sie 2024 30 bis 60 Prozent von bis zu 60.000 Euro an Kosten, zu denen auch Ausgaben für Verteilung und Wärmeübertragung zählen. Wann sich das Warten lohnt, erfahren Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region oder in unserem Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?"

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Alternativ unterstützen wir Sie mit unserem Förderservice bei der Beantragung von Fördermitteln für die neue Heizung.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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