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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für die neue Heizung nachträglich beantragen?

Frage von Ludger V. am 16.07.2023 

Meine neue Heizung ist eine Erdwärmepumpe. Mein Heizungsbauer hat mir die Unterlagen zur Förderung der Heizung noch nicht gegeben und noch schlimmer, er sagt, ich dürfe die Rechnung nicht an das Finanzamt einreichen, was ich aber auf jeden Fall machen werde! Wie komme ich jetzt weiter?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie die Förderung der Wärmepumpe noch nicht beantragt, aber bereits Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, können Sie den BEG-Zuschuss leider nicht mehr in Anspruch nehmen. Nachträglich bleibt dann nur der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie für die Sanierung einer eigenen und selbst genutzten Immobilie nutzen, wenn diese mindestens 10 Jahre alt ist. Möglich ist es dabei, 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie das im Detail funktioniert.

Für die BEG-Förderung und den Steuerbonus sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Halten Sie diese nicht ein, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Diesen bekommen Sie nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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