In dem Beitrag 10.05.2015: http://www.energie-fachberater.de/expertenrat/expertenrat-zuschuss-neue-heizung-1431343971.php schreiben Sie, dass eine Antragsstellung für Wärmepumpen in einem Neubau nach der Installation noch möglich ist. Gilt diese Aussage auch heute noch? Im Antrag der Innovationsförderung der BAFA steht: Dieser Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Bitte senden Sie den Antrag an die oben aufgeführte Adresse. Vor Eingang dieses Antrages im BAFA darf der Auftrag für die beantragte Maßnahme nicht erteilt werden. Anderenfalls wird kein Zuschuss gewährt.
Gibt es dennoch Möglichkeiten an die Förderung zu kommen? Â
Unsere Antwort im zitierten Beitrag bezieht sich auf die Förderung nach einem Heizungstausch. Im Neubau muss die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe wie von Ihnen beschrieben bereits vor dem Beginn der Arbeiten bei dem BAFA beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist hier leider nicht möglich.
Alternativ dazu können Sie aber 20 Prozent der Handwerkerkosten am Ende des Jahres von der Steuer absetzen. Insgesamt erhalten Sie dabei einen Bonus von bis zu 1.200 Euro. Worauf es dabei ankommt, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"