Die Installation einer Wärmepumpe für Brauchwasser wird nicht gefördert? Kann ich diese Installation einer Wärmepumpe für Brauchwasser steuerlich geltend machen? Was versteht man unter Umfeldmaßnahme?
Die Installation einer Warmwasser-Wärmepumpe wird nur als Umfeldmaßnahme, also mit dem Einbau einer förderbaren Heizungsanlage, gefördert. Das gilt auch für den Steuerbonus für die Sanierung. So heißt es in Anlage 6 der ESanMV: "Förderfähig sind Anlagen, bei denen die erneuerbaren Energien [...] überwiegend (d. h. [] mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
- der Raumheizung,
- der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung,
- der Zuführung der Wärme in ein Gebäudenetz im Sinne von Nummer 6.7."
Möchten Sie die Förderung für die Warmwasser-Wärmepumpe losgelöst von der Heizungsförderung für eine andere Anlage in Anspruch nehmen, können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerkosten nutzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".