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Expertenrat

Bekommen wir nachträglich einen Zuschuss für die neue Wohnungstür im Mehrfamilienhaus?

Frage von Beatrix P. am 30.06.2023 

Unsere Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus war defekt. Wir mussten uns jetzt eine neue kaufen, die den neuen Vorschriften entspricht (Schallschutz, Feuerschutz etc.). Können wir für diese einen Zuschuss beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine selbst genutzte Immobilie, können Sie die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Dabei ist es möglich, 20 Prozent der Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Darüber hinaus ist eine Förderung der Wohnungstür nachträglich aller Voraussicht nach nicht mehr möglich. Denn die BEG-EM-Förderung müssen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträge beantragen. Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es zwar für Eigentumswohnungen, jedoch nur für Außentüren beheizter Wohnräume. 


Ist das Treppenhaus in Ihrem Fall kalt und die Tür entspricht den Fördervorgaben (U-Wert maximal 1,3 W/m²K) kommt eine Förderung über den Steuerbonus bei der Sanierung infrage. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie in Ihrem Besitz steuerlich geltend zu machen. Wie das funktioniert und welche Anforderungen im Detail bestehen, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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