Wir haben Ende 2020 eine neue Gas-Heizung mit 56 kW Leistung installiert bekommen. Diese betreiben wir mit Biogas. Heißt: 10 % Biogas +5 % Energieberater = 15 %.
Die beheizte Fläche (6-Familienhaus) liegt bei 450 qm. Laut dem Heizungsbauer wäre auch eine Heizung mit unter 50 kW Leistung ausreichend gewesen. Nun meine Frage: Hätte der Energieberater vor dem Einbau der neuen Heizung uns informieren müssen, dass auch eine kleinere Heizung bis 50 kW ausreichend wäre? Weil bis 50 kW Heizleistung = bis 15 % erneuerbare Energie und ab 50 kW Leistung dann ab 15 % erneuerbare Energien. z. B. Kellerdeckendämmung. Liegen wir da richtig?
Haben Sie einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, hätte der Energieberater eine Aussage zur ungefähren Leistung der neuen Heizung treffen können. Pflicht war das aber nicht. Denn bei der Leistung geht es darum, einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes zu verschaffen und aufzuzeigen, wo Einsparpotenziale liegen.
Im Rahmen seines Auftrags hätte der Heizungsbauer allerdings prüfen (lassen) müssen, welche Heizung die richtige ist. Dazu ist eine Heizlastberechnung (überschlägig oder detailliert) nötig. Diese ist außerdem die Basis für den hydraulischen Abgleich, den der Gesetzgeber im Rahmen einer Sanierung nach VOB-Vorgaben ohnehin einfordert.
Richtig ist, dass Biogas nur bei Heizungsanlagen mit bis zu 50 kW als Erfüllungsoption für das EWärmeG-BW infrage kommt. In Ihrem Fall müssten Sie die offenen 10 Prozent EE-Anteil also auf andere Art und Weise decken. Infrage kommt eine Solaranlage für Strom oder Wärme, eine zusätzliche Wärmepumpe (attraktiv durch Förderung für Wärmepumpen) oder eine Dämmmaßnahme am Gebäude. Einen Überblick geben wir im Beitrag "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)".