Kann man eine kostenlose Pflicht-Energieberatung nach GEG schon vor dem Hauskauf erhalten oder erst danach? Da ich nicht nur wegen des GEG, sondern vor allem aus eigener Motivation eine solide Sanierung anstrebe, würde mir eine Vor-Ort-Beratung vor dem Kauf sehr helfen, da diese mir durch eine bessere Einschätzung der Sanierungskosten eine Entscheidung für das Objekt erleichtern würde.
Nach dem Hauskauf möchte ich die Sanierung unbedingt vor unserem Einzug in das Einfamilienhaus durchführen. Deshalb würde ich mich schon zum Pflichttermin über einen Energieberater freuen, der das Vorhaben dann auch begleitet. Zuvor wäre mir daher wichtig, die Auskunft auf die o.g. Frage zu erhalten, die ich hier noch einmal wiederhole:
Kann man eine kostenlose Pflicht-Energieberatung nach GEG schon vor dem Hauskauf erhalten oder erst danach?
Bei der im GEG verankerten Pflicht handelt es sich in erster Linie um ein informatives Gespräch auf Basis des Energieausweises, den Ihr Verkäufer bereits bei der Besichtigung überreichen/vorlegen muss (§ 80 Abs. 4 GEG). Weiter heißt es dort: "Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird."
Da heißt: Sie können das Gespräch nach Übergabe des Energieausweises führen. Inhalte des Gesprächs sind allerdings nicht genau geregelt. Im Allgemeinen sollte es vor allem eine erste Einschätzung zur Energieeffizienz des Gebäudes ermöglichen.
Genaue Informationen zu Sanierungspotenzialen, möglichen Maßnahmen, Kosten und Einsparungen erhalten Sie nur im Rahmen einer ganzheitlichen Energieberatung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Beauftragen Sie diese nach dem Kauf, erhalten Sie eine 80-prozentige Förderung der Energieberatung vom Staat. Außerdem können Sie den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent bei der Sanierung nutzen, wenn Sie sich als Ergebnis der Energieberatung einen individuellen Sanierungsfahrplan ausstellen lassen und Maßnahmen daraus schrittweise in Auftrag geben.
Die wichtigsten Informationen zur kostenfreien GEG-Energieberatung und Datenbanken, über die Sie einen Berater aus Ihrer Region finden, haben wir im Beitrag "GEG 2020: Pflicht zur Energieberatung bei Sanierung und Kauf" für Sie zusammengestellt.