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Expertenrat

Muss ich Fenster mit Dreifachverglasung wählen oder erfülle ich die gesetzlichen Vorgaben auch mit einer Zweifachverglasung?

Frage von Emil L. am 11.06.2023 

Ich wohne in einem alten, nicht sanierten, kleinen Haus. Baujahr unbekannt. Muss ich wegen der energetischen Sanierung Fenster mit Dreifach-Verglasung einbauen lassen? Oder sind Fenster mit Zweifach-Verglasung ausreichend?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wichtig ist, dass Sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an neue Fenster erfüllen. Diese setzen einen U-Wert von 1,3 W/m²K voraus (höhere Grenzwerte bei Sonderverglasung und Denkmalschutz), die Sie in der Regel auch mit einer Zweifachverglasung erreichen. Entscheiden Sie sich für dreifach verglaste Fenster mit einem U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser, können Sie sogar Fördermittel für den Fenstertausch beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Beachten Sie, dass beim Austausch von mehr als 1/3 der Fensterflächen im Haus ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 erforderlich ist. Dabei prüft ein Experte, ob trotz dichter Fensterflächen ausreichend Luft durch das Gebäude zirkuliert, um die nutzerunabhängigen Feuchtelasten zu beseitigen. Ist das nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören neben freien Lüftungssystemen (Querlüftung etc.) auch ventilatorgestützte Lüftungssystem (zentrale oder dezentrale Wohnraumlüftung).

Sind Sie unsicher, ob die gewählten Fenster die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie darüber hinaus kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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