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Expertenrat

Lohnt es sich, mit der Förderung der Wärmepumpe noch bis 2024 zu warten?

Frage von Kerstin P. am 26.09.2023 

Wir haben uns für eine Wärmepumpe entschieden und haben zwei verschiedene Angebote eingeholt. Dabei kam bei einer Firma die Frage nach der Förderung durch die IBB?! Wir haben dann bei der IBB nachgefragt, aber die Antworten waren etwas verwaschen. Meine Frage: Lohnt es sich, mit dem Umbau auf eine Wärmepumpe doch bis 2024 zu warten? Wir benötigen nur diese, da wir sonst schon Fußbodenheizung haben.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die IBB fördert Wärmepumpen zu 25 Prozent. Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung, erhalten Sie 2023 eine Basis-Förderung in Höhe von 25 Prozent, die Sie mit einem Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent und einem Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent kombinieren können. Ersteren gibt es für Sole- oder Wasser-Wärmepumpen sowie für alle Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln arbeiten. Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromspeicherheizung, wobei Gaszentralheizungen mindestens 20 Jahre alt sein müssen.

Warten Sie auf die Heizungsförderung 2024 bekommen Sie 30 Prozent Basis-Förderung über die BEG-EM. Diese können Sie mit einem 5-prozentigen Wärmepumpen-Bonus (Vorgaben wie bisher), einem 20-prozentigen Geschwindigkeitsbonus (Vorgaben aktuell ähnlich dem Heizungs-Tausch-Bonus) sowie einem Einkommensbonus (maximal 40.000 Euro Haushaltseinkommen) kombinieren.

Aktuell bekommen Sie damit maximal 40 Prozent Zuschuss, wobei Sie Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Kalenderjahr ansetzen können. Ab 2024 bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent (auf diesen Betrag gedeckelt), wobei jedoch nur 30.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit anrechenbar sind.

Welche Variante sich in Ihrem Fall mehr lohnt, hängt also von den Bonus-Möglichkeiten und den Kosten der Anlage ab. Tipps zur Entscheidungsfindung geben wir Ihnen dabei im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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