Für ein Schlafzimmer mit zwei Fenstern (Westseite) brauche ich da dreifach verglaste Fenster? Wie und wo beantrage ich Fördermittel?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt im Falle eines Fenstertauschs einen U-Wert von 1,30 W/m²K vor. Diesen müssen Sie bei einer Sanierung erreichen, was grundsätzlich auch mit zweifach verglasten Scheiben möglich ist.
Dreifach verglaste Scheiben bieten aber einen besseren Wärmeschutz und helfen, Ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Infrage kommen Sie vor allem dann, wenn die Wände besser gedämmt sind als die neuen Fenster. Denn auf diese Weise bilden die Scheiben eine Feuchtefalle und Wasserdampf aus der Luft kondensiert zunächst an diesen. Das alarmiert zum Lüften und schützt vor Schimmel. Ob Sie diese Vorgabe erfüllen, prüft ein Energieberater aus Ihrer Region.
Entscheiden Sie sich für dreifach verglaste Fenster, erhalten Sie dafür eine Förderung vom Staat. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent (Mindestkosten 2.000 Euro brutto) oder steuerliche Vergünstigungen (Achtung: Bessere Konditionen zur Förderung ab 2024). Die Zuschüsse beantragen Sie vor Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater über die Webseite des BAFA. Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nachträglich über die Steuererklärung geltend machen.
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