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Expertenrat

Muss die Eigentümergemeinschaft das Dach dämmen lassen?

Frage von Maria H. am 11.10.2023 

Ich bin Eigentümerin in einer Eigentumswohnanlage in München, mit 8 Parteien und wohne im Dachgeschoss. Seit Jahren friere ich im Winter und schwitze im Sommer. Das Wohnzimmer erreicht im Winter nicht mehr als ca. 18 Grad, obwohl die Heizkörper voll aufgedreht sind.

Habe mir vorletztes Jahr extra neue Heizkörper einbauen lassen, trotzdem erreiche ich nicht mehr als 18 Grad. Da die Kälte von der Spitzdecke kommt, bringen auch die neuen Heizkörper nichts.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
1. Ab wie viel Temperatur muss das Dach gedämmt werden?
2. Kann ich drauf bestehen, dass das Dach gedämmt wird?
2. Ist eine Innen-oder Außendämmung besser?

Wie viel Zuschuss gibt es von der KFW?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gibt es erst einmal keine Pflicht zur Dachdämmung. Anders verhält es sich bei Geschossdecken zu unbeheizten und von oben zugänglichen Dachräumen. Diese sind nach § 47 GEG zu dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllt ist. Energieberater aus Ihrer Region prüfen, ob das der Fall ist.

Unabhängig davon handelt es sich bei der obersten Geschossdecke genau wie beim Dach in der Regel um Gemeinschaftseigentum. Für die Umsetzung von Maßnahmen benötigen Sie die einfache Mehrheit - wie sich die Kosten verteilen, hängt von den Stimmverhältnissen in der WEG ab, wie wir im Beitrag "WEG-Reform: Neues Wohnungseigentumsgesetz gilt seit 1.12.2020" erklären.

Müssen Sie sich zwischen Innen- und Außendämmung entscheiden, ist letztere in aller Regel günstiger. Denn damit erhalten Sie eine geschlossene Dämmebene ohne bzw. mit weniger Wärmebrücken. Sie gehen der Feuchteproblematik bestmöglich aus dem Weg und reduzieren die Gefahr der Schimmelbildung. Da eine Außendämmung am Dach nur im Zuge der Neueindeckung möglich ist, haben sich hier andere Verfahren etabliert. Dazu gehört die Zwischen- und die Untersparrendämmung, die Sie miteinander kombinieren können. Beide sind bei fachgerechter Ausführung sicher.

Erfüllen Sie die Fördervorgaben, bekommen Sie aktuell einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent zur Förderung der Dachdämmung. Ab 2024 soll die Zuschusshöhe auf 30 Prozent ansteigen. Um alle Kosten anrechnen zu können, ist dann aller Voraussicht nach jedoch ein individueller Sanierungsfahrplan nötig.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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