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Expertenrat

Muss mein Energieberater den TPB zur Förderung der Dachdämmung ausstellen oder kann ich auch andere Experten wählen?

Frage von Christian T. am 24.02.2024 

Ich muss leider über das in unseren Augen etwas fragwürdige Verhalten eines EEE berichten und hätte deswegen eine Frage.

Die Energieberaterin hat uns einen iSFP erstellt und möchte jetzt noch zusätzliche 8.000 Euro für die Baubegleitung bei einer Flachdachsanierung mit Kosten von 70.000 haben.

Auf Nachfrage, ob das denn notwendig sei, hat sie sehr gereizt reagiert und ohne in Details gehen zu wollen, darauf verwiesen, dass nur sie die TPB ID erstellen könnte und es sonst keine Förderung gibt.

Jetzt fühlen wir uns etwas in die Enge getrieben und wissen nicht, was wir machen sollen. In einer kurzen Recherche auf der BAFA-Seite steht, dass EEE oder die ausführende Fachfirma diese ID erstellen kann. Was stimmt jetzt und was für Optionen haben wir?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kosten der Energieberater sind nicht gesetzlich geregelt. Die Ausstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) muss zudem nicht durch den Energieberater erfolgen, der den iSFP erstellt hat. Wichtig ist nur, dass Sie die TPB von einem Energieberater bekommen. Möchten Sie den iSFP-Bonus in Anspruch nehmen, muss zudem auch der iSFP vorliegen. Nach Abschluss der Maßnahme benötigen Sie außerdem einen technischen Projektnachweis (TPN) von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dafür fallen Kosten an, die Sie aber über die BEG-Förderung zu 50 Prozent gefördert bekommen.

Eine Bestätigung vom Fachhandwerker ist bei der BAFA nur dann ausreichend, wenn es um die Förderung einer Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus geht.

Unser Tipp: Fühlen Sie sich bereits jetzt nicht gut aufgehoben/beraten, fragen Sie auch bei anderen Energieberatern der EEE-Liste an und lassen sich Vergleichsangebote erstellen. Auf diese Weise bekommen Sie ein Gefühl für das Preisgefüge in Ihrer Region.

Ohne die Bestätigungen können Sie anstelle der BEG-Förderung auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Ist Ihre Steuerlast hoch genug, können Sie auf diese Weise 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Nötig ist dazu nur eine Bestätigung von Ihrem Fachhandwerker. Außerdem sind separate Nachweise (in diesem Fall zum Feuchteschutz) zu erbringen. Die Kosten dafür liegen aber weit unter den Ausgaben in Ihrer Frage. Zudem kann jeder Energieberater diese Nachweise (zum Beispiel Lüftungskonzept) führen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachsanierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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