Ich plane die Dachdämmung (Einblasdämmung) an meinem EFH.
Geht es um eine Dachdämmung, stehen Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen bereit.
Die BEG-Förderung für die Dachdämmung erhalten Sie, wenn Sie durch die Dämmung einen U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser erreichen. Zur Wahl stehen dabei Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent, die Sie vor der Auftragsvergabe zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beantragen müssen.
Der Steuerbonus für die Sanierung ist mit den gleichen technischen Voraussetzungen verbunden. Erfüllen Sie diese, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das nachträglich und ohne Energieberater - der Experte wird aber grundsätzlich empfohlen.
Erreichen Sie den U-Wert nicht, steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung ist nachträglich über die Steuererklärung zu beantragen und auf 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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