Ich habe im Dezember eine Energieberatung mit Erstellung eines iSFP in Anspruch genommen und die Rechnung dafür auch beglichen. Kann ich, und wenn ja, wie, die Förderung für die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Das ist leider nicht möglich. Denn Fördermittel für die Energieberatung mit iSFP müssen Sie vor Maßnahmenbeginn beantragen. Nachträglich besteht diese Möglichkeit leider nicht.
Planen Sie, eine Sanierungsmaßnahme am Gebäude mit Fördermitteln umzusetzen, können Sie allerdings den iSFP-Bonus nutzen, um die Förderrate um 5 Prozent und die förderbaren Kosten um 30.000 Euro anzuheben. Wichtig ist auch hier die Beantragung vor Maßnahmenbeginn. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag zur "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Bei der KfW-Heizungsförderung ist ein iSFP-Bonus nicht verfügbar.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.