Bekomme ich noch eine Förderung, wenn die Gastherme schon eingebaut ist?
Die Förderung für eine Gasheizung bekommen Sie nur dann, wenn Sie die Heizung gleich zu Beginn oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme mit regenerativen Energien kombinieren. Zuschüsse und Darlehen mit Tilgungszuschüssen, die es über die BEG-Förderung gibt, sind dabei vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Nachträglich können Sie den Steuerbonus für die Sanierung geltend machen, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Das Finanzamt reduziert Ihre Einkommensteuerlast dann drei Jahre lang um insgesamt 20 Prozent der Kosten.
Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, weil Sie eine Gastherme beispielsweise ohne Kombination mit regenerativen Energien einbauen, steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen nutzen Sie ebenfalls nachträglich über Ihre Steuererklärung, um die Einkommensteuer im entsprechenden Jahr um 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten zu senken. Die Förderung ist auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt, wodurch Sie insgesamt Lohnkosten von bis zu 6.000 Euro (auch für andere Maßnahmen) anrechnen können.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung der Gasheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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