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Expertenrat

Bekomme ich die Kosten der neuen Heizkörper auch 2024 mit der neuen Heizung gefördert?

Frage von Marco F. am 24.10.2023 

Ich habe eine Frage zur Heizungsförderung. Ich möchte meine alte Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. In diesem Zuge müssen auch Heizkörper vergrößert werden.

Bisher kann man beim BAFA-Antrag alles mitangeben, d. h. ich bekomme 35 % Förderung auch für die Heizkörper, oder? (max. förderfähige Kosten: 60.000 €)

Wie ist das ab 2024? Beantragt man dann die Förderung für den reinen Heizungstausch bei der KfW (55 % Förderung, max. förderfähige Kosten: 30.000 €) und den Heizkörpertausch bei der BAFA (Förderung 30 %)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier ist aller Voraussicht nach beides möglich. Sofern sich nichts ändert, lassen sich auch die Kosten der Umfeldmaßnahmen (z. B. neue Heizkörper) bei der Heizungsförderung angeben. Sie können diese aber auch im Zuge der Heizungsoptimierung fördern lassen. Wichtig ist dann jedoch, dass Sie diese zuerst durchführen. Denn Fördermittel für die Heizungsoptimierung gibt es nur dann, wenn Sie eine mindestens zwei Jahre alte Heizung optimieren.

Eine Förderung für neue Heizkörper allein gibt es nicht. Hier können Sie allerdings den Steuerbonus für Handwerker nutzen und 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten von der Steuer absetzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Wärmepumpe.

Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien zum neuen BEG noch nicht erlassen und veröffentlicht wurden. Verbindliche Antworten können wir Ihnen daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht geben. Sobald sich das ändert, informieren wir auf unserer Internetseite und im Newsletter darüber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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