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Expertenrat

Meine Solaranlage muss nur noch angeschlossen werden. Bekomme ich eine Förderung?

Frage von Steffen  F. am 16.08.2023 

Ich habe schon eine Solaranlage auf dem Dach - sie muss bloß noch angeschlossen werden. Kann ich bei Ihnen eine staatliche Förderung beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Solarthermie- oder Solarwärmeanlage, stehen Zuschüsse leider nicht mehr zur Verfügung. Diese hätten Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen müssen. Nachträglich können Sie allerdings den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Es muss um die Sanierung eines mindestens 10 Jahre alten Hauses gehen und sie müssen das Gebäude selbst bewohnen (keine Vermietung).

Erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht, steht mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen eine Alternative bereit. Mit dieser können Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Für Photovoltaikanlagen bekommen Sie nachträglich vermutlich keine Fördermittel mehr. Denn genau wie die zinsgünstigen Darlehen der KfW sind auch regionale Förderangebote für die Photovoltaik zumeist vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Solaranlagen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Solaranlagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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