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Expertenrat

Können wir Fördermittel für Umfeldmaßnahmen losgelöst von der Heizung beantragen?

Frage von Kiana D. am 07.06.2022 

Wir haben in diesem Jahr ein Haus gekauft und wollen es sanieren, entsprechend den Vorgaben der BEG. Für die Fenster haben wir schon einen Antrag erstellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten (Kosten der Fenster 16.000 Euro). Nun wollen wir auch die bestehende Heizung durch eine Wärmepumpen-Anlage austauschen. Die Umfeldmaßnahmen (Estrich entfernen, neuen Estrich gießen, Bodenbelag, Fußbodenheizung belaufen sich auf ca. 35.000 Euro). Die Wärmepumpe bei über 40.000 Euro.

Ist es möglich, die Förderung für die Umfeldmaßnahmen (35.000 Euro) noch in diesem Jahr zu beantragen und den Antrag für die Wärmepumpe dann im nächsten Jahr und dementsprechend auch im nächsten Jahr erst die Wärmepumpe zu bestellen? Alles in diesem Jahr zu beantragen funktioniert leider nicht, da wir sonst die 60.000 Euro überschreiten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da die Umfeldmaßnahmen allein nicht förderbar sind, können Sie diese nicht losgelöst von anderen Förderangeboten beantragen. Möglich ist es aber, Fördermittel für die Heizungsoptimierung bereits in diesem Jahr zu beantragen. Diese bekommen Sie unter anderem für den erstmaligen Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35 °C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen, wenn Sie auch einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Die Förderrate liegt bei 20 bis 25 Prozent. Im nächsten Jahr können Sie dann Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen.

Eine Alternative stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar. Diesen können Sie mit der BEG-Förderung kombinieren, wenn sich die Kosten der verschiedenen Maßnahmen den unterschiedlichen Programmen eindeutig zuordnen lassen. Kommt diese Lösung infrage, können Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer absetzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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