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Expertenrat

Welche Fördermittel bekommen wir für eine Dachdämmung?

Frage von Heinz R. am 23.01.2021 

Wir beabsichtigen, unser ausgebautes Dachgeschoss zu sanieren, d. h. neue Sparrenzwischendämmung 13cm, neue Dacheindeckung und 3 neue Dachflächenfenster evtl. noch einige cm Dämmplatten über den Sparren (Reihenmittelhaus Jahrgang 1970). Welche Fördermittel gibt es dafür und gibt es parallel auch den Steuerbonus? Da ich selbst Architekt im Ruhestand bin, kann dann auf ein Energieberater verzichtet werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie erst einmal hohe Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Für die Dachdämmung gilt dabei ein U-Wert von 0,14 W/m²K. Diesen erreichen Sie zum Beispiel dann, wenn Sie mit einem Wärmedämmstoff der WLG 035 insgesamt auf 25 bis 30 Zentimeter Dämmstärke (abhängig von der Sparrenhöhe und dem Aufbau des übrigen Dachs) kommen. Die Dachfenster müssen außerdem einen U-Wert von 1,0 W/m²K oder besser erreichen.

Erfüllen Sie diese Vorgaben, stehen Ihnen drei Förderwege zur Wahl:
1) 20 Prozent einmaliger Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
2) Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152 (bis einschließlich Juni 2021, dann geht das Programm ebenfalls in die BEG-EM-Förderung über)
3) Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Alternativ dazu können Sie auch die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen, wenn Sie die hohen technischen Anforderungen nicht erfüllen.

Während Sie die BEG-EM-Förderung (Zuschuss) vor der Auftragsvergabe über die BAFA-Webseite beantragen, bekommen Sie das KfW-Darlehen vor Maßnahmenbeginn über Ihre Hausbank. Den Steuerbonus machen Sie hingegen nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung geltend.

Wichtig ist, dass Sie für die BEG-Förderung eine technische Projektbeschreibung (TPB) und für die BAFA-Förderung eine Bestätigung zum Antrag (BnD) benötigen. Beide Unterlagen bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Sind Sie in dieser eingetragen, können Sie die Bestätigung vermutlich auch selbst erstellen. Das wäre beim Fördergeber noch einmal zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen "Förderung für neue Fenster und Fenstertausch" und "Förderung für die Dachdämmung".

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

Übrigens: Angebote für den Fenstertausch oder die Dachdämmung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unsere Online-Angebotstools.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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