Ich möchte an unserem Einfamilienhaus die 22 Jahre alte Ölheizung durch eine Pelletheizung und Brauchwasserwärmepumpe ersetzen. Zusätzlich soll für drei Räume noch eine Luft-Luft-Wärmepumpe bzw. Split-Klimaanlage installiert werden. Können hier die Brauchwasser-Wärmepumpe sowie die Split-Wärmepumpe mit gefördert werden?
Das ist möglich. Eine Förderung für die Luft-Luft-Wärmepumpen bekommen Sie, wenn diese die hohen technischen Vorgaben erfüllen. Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 12 kW Heizleistung fordert der Fördergeber beispielsweise eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ƞs oder ETAs) in Höhe von 181 Prozent. Das entspricht der Effizienzklasse A++ oder A+++.
Die Warmwasser-Wärmepumpe können Sie aller Voraussicht nach als Umfeldmaßnahme zum Beispiel mit der Pelletheizung fördern lassen. Dazu bestehen keine besonderen technischen Anforderungen.
Bitte beachten Sie: Die BEG-EM-Richtlinie bezieht sich bei den förderbaren Kosten auf das Infoblatt für förderbare Maßnahmen und Leistungen. Da dieses noch nicht abschließend überarbeitet wurde, können wir Ihnen im Moment keine verbindliche Antwort auf die Frage zur Förderung der Brauchwasser-Wärmepumpe geben. Bleibt hier alles beim Alten, ist diese aber wie oben beschrieben möglich.
Beachten Sie auch, dass die förderbaren Kosten seit 2024 auf 30.000 Euro begrenzt sind. Benötigen Sie diesen Betrag bereits mit der Pelletheizung (und eventuell der Warmwasser-Wärmepumpe), bleibt kein Budget mehr für die Luft-Luft-Wärmepumpen übrig. Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie für letztere auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten verteilt über 3 Jahre steuerlich geltend machen.
Wie Sie seit 2024 bei der Förderung vorgehen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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