Ich habe mehrere Fragen:
1. Kann für den Einkommensbonus auf das laufende Einkommen zurückgegriffen werden? (In der Vergangenheit war es höher)
2. Wenn die 30.000 Euro für die Wärmepumpe genutzt wurden, können dann für die Heizungstechnik (Installation Deckenheizung) a 30.000 Euro genutzt werden?
2.1 Ist hierfür ein Energieberater notwendig?
3. Ist bei der Deckenheizung Eigenleistung möglich?
4. Es soll in diesem System auch ein wassergeführter Kamin / Holzvergaser installiert werden. Hierfür gibt es keine Förderung, oder?
Das Einkommen für den Einkommensbonus ist mit den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor dem Beginn der Sanierung nachzuweisen. Aktuelle oder zukünftige Einkommen werden hier nicht berücksichtigt.
Sie können grundsätzlich die Förderung für die Heizungsoptimierung für die Deckenheizung (BAFA) und die Förderung der Heizung für den Heizungstausch (KfW) nutzen.
Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie zunächst die Heizungsoptimierung durchführen. Denn hier ist eine mindestens zwei Jahre alte Heizung Voraussetzung zur Förderung. Erst nach Abschluss dieser Maßnahme ist es möglich, Fördermittel für den Heizungstausch in Anspruch zu nehmen.
Nutzen Sie nur die Förderung für den Heizungstausch, sind die förderbaren Kosten einmalig auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Haben Sie ein größeres Gebäude, steigt die Summe gestaffelt an.
Die Förderung der Heizungsoptimierung können Sie ohne Energieberater beantragen, sofern Sie diese ohne iSFP-Bonus umsetzen. Sobald Sie auch den Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan in Anspruch nehmen, ist ein Energie-Effizienz-Experte bei der Antragstellung erforderlich.
Wir gehen davon aus, dass die Förderung von Eigenleistungen nach wie vor möglich ist. Aus der neuen BEG-Richtlinie gehen dazu keine Änderungen hervor. Eine verbindliche Auskunft hierzu können wir Ihnen allerdings erst geben, wenn die Fördergeber weitere Informationen zum Förderverfahren veröffentlicht haben.
Für Kaminöfen gibt es nur dann Fördermittel, wenn es sich um wasserführende Pelletöfen handelt. Scheitholzvergaser sind von der Förderung von Biomasseheizungen ausgeschlossen, da sie sich nicht automatisch beschicken lassen.
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ für die neue Heizungsförderung. Laden Sie sich zudem unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.