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Expertenwissen

Unternehmererklärung nach EnEV: Bescheinigung zum Energiesparen

Beleg ist Pflicht für alle energiesparenden Bauschritte

Was ist eine Unternehmererklärung? Jeder Hausbesitzer wird bei einer Sanierung früher oder später auf diesen Fachbegriff stoßen. Energieberater Andreas Skrypietz von der bundesweiten Klimaschutzkampagne "Haus sanieren – profitieren!" der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) erklärt, warum die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) diese Bescheinigung vorschreibt und was die Unternehmererklärung Hausbesitzern bringt.
Hausbesitzer und Planer und Gespräch
Die Unternehmererklärung ist für Hausbesitzer unverzichtbar. Sie belegt den Effizienzstandard des Hauses und dokumentiert die durchgeführten SanierungsarbeitenFoto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Von Mai 2014 bis Oktober 2020 war die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) die entscheidende Gesetzesgrundlage bei jeder Sanierung. Am 1. November 2020 wurde sie durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ersetzt, inzwischen Gilt das GEG 2024. Darin ist die Unternehmererklärung jetzt auch neu geregelt.

Auch wenn der Begriff "Unternehmererklärung" erst einmal kompliziert klingt, ist die Erklärung einfach: Es handelt sich um eine Bescheinigung, dass der Handwerker seine Arbeit korrekt gemacht und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fachgerecht umgesetzt hat. Dieser Beleg ist für Hausbesitzer bei einer energetischen Sanierung enorm wichtig.

EnEV 2014: Unternehmerklärung ist Pflicht für Bauschritte, die beim Energiesparen helfen
Wenn das beauftragte Unternehmen von sich aus eine Unternehmererklärung vorlegt, ist das für Hausbesitzer der Beleg, dass der Handwerker sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten hat. Die Unternehmererklärung ist laut § 26a der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Pflicht für alle Bauschritte, die später beim Energiesparen helfen wie:

  • der Einbau neuer Fenster
  • die Erneuerung der Heizung
  • Umbau oder Dämmung der Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
  • das Dämmen und Verputzen von Außenwänden, Kellerdecke und Dach/Dachboden
  • der Einbau einer Lüftungsanlage.

Besonders, wenn der Hausbesitzer eine Förderung für die Sanierung beantragt hat, kann eine fehlende Unternehmererklärung ärgerlich sein und bares Geld kosten. Denn wird die Unternehmererklärung vom Handwerker nicht vollständig ausgefüllt oder sind die einzelnen Werte nicht plausibel, erkennen Zuschussgeber sie nicht an. Dann muss der Hausbesitzer mit viel Arbeit nachweisen, dass sein Haus die verlangten Effizienzstandards erfüllt. Wenn Handwerker keine Unternehmererklärung abgeben, kann dies aber auch ein Indiz dafür sein, dass sie die Fachkriterien missachtet haben. Stellt der Unternehmer keine Unternehmererklärung aus, ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden kann.

Hausbesitzer sollten die Unternehmererklärung mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorlegen. Am besten wird die Erklärung dauerhaft mit den Haus-Unterlagen aufbewahrt, denn sie kann hilfreich sein für einen späteren Energieausweis oder als Qualitätsnachweis für spätere Käufer.

 
 
 
Quelle: DBU / energie-fachberater.de
 
 

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