Von Mai 2014 bis Oktober 2020 war die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) die entscheidende Gesetzesgrundlage bei jeder Sanierung. Am 1. November 2020 wurde sie durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ersetzt, inzwischen Gilt das GEG 2024. Darin ist die Unternehmererklärung jetzt auch neu geregelt.
Auch wenn der Begriff "Unternehmererklärung" erst einmal kompliziert klingt, ist die Erklärung einfach: Es handelt sich um eine Bescheinigung, dass der Handwerker seine Arbeit korrekt gemacht und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fachgerecht umgesetzt hat. Dieser Beleg ist für Hausbesitzer bei einer energetischen Sanierung enorm wichtig.
EnEV 2014: Unternehmerklärung ist Pflicht für Bauschritte, die beim Energiesparen helfen
Wenn das beauftragte Unternehmen von sich aus eine Unternehmererklärung vorlegt, ist das für Hausbesitzer der Beleg, dass der Handwerker sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten hat. Die Unternehmererklärung ist laut § 26a der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Pflicht für alle Bauschritte, die später beim Energiesparen helfen wie:
Besonders, wenn der Hausbesitzer eine Förderung für die Sanierung beantragt hat, kann eine fehlende Unternehmererklärung ärgerlich sein und bares Geld kosten. Denn wird die Unternehmererklärung vom Handwerker nicht vollständig ausgefüllt oder sind die einzelnen Werte nicht plausibel, erkennen Zuschussgeber sie nicht an. Dann muss der Hausbesitzer mit viel Arbeit nachweisen, dass sein Haus die verlangten Effizienzstandards erfüllt. Wenn Handwerker keine Unternehmererklärung abgeben, kann dies aber auch ein Indiz dafür sein, dass sie die Fachkriterien missachtet haben. Stellt der Unternehmer keine Unternehmererklärung aus, ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden kann.
Hausbesitzer sollten die Unternehmererklärung mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorlegen. Am besten wird die Erklärung dauerhaft mit den Haus-Unterlagen aufbewahrt, denn sie kann hilfreich sein für einen späteren Energieausweis oder als Qualitätsnachweis für spätere Käufer.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
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Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
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Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
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