Was genau ist die Unternehmererklärung nach GEG?
Eine Unternehmererklärung / Fachunternehmererklärung ist eine Bescheinigung, die der Handwerksbetrieb den Eigentümern nach einer Sanierung ausstellt. Darin bestätigt er, dass die ausgeführten Arbeiten durchgeführt und dabei die gesetzlichen Vorgaben / Grenzwerte aus dem GEG eingehalten wurden. Die Ausstellung einer solchen Unternehmererklärung ist Pflicht und zwar immer dann, wenn
Wo ist die Unternehmererklärung gesetzlich geregelt?
Gesetzlich geregelt ist die Unternehmererklärung im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in § 96 Private Nachweise. Darin heißt es:
(1) Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten in folgenden Fällen schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in den Nummern 1 bis 11 genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung)
[...]
(2) Zum Zwecke des Nachweises der Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften ist die Unternehmererklärung von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärung der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Stellt ein Handwerksunternehmen keine Unternehmererklärung aus, sieht das GEG ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor.
Warum braucht man eine Unternehmererklärung?
Die Unternehmererklärung müssen Eigentümer mindestens 10 Jahre aufbewahren. Doch das ist nicht nur lästige Pflicht, sondern in vielen Fällen auch nützlich. Denn mit der Bescheinigung kann die Qualität von Bauteilen jederzeit belegt werden. So gilt die Fachunternehmererklärung als Nachweis gegenüber Behörden, als Beleg für den energetischen Standard bei der Erstellung eines Energieausweises und auch als Nachweis bei der Förderung. Denn auch BAFA und KfW fordern teilweise die Bescheinigung für die Auszahlung von Fördermitteln ein.
Welches Formular muss für die Unternehmererklärung / Fachunternehmererklärung verwendet werden?
Formular für die Unternehmererklärung nach GEG: Das GEG schreibt kein bestimmtes Formular für die Unternehmererklärung vor. Handwerksunternehmen können die Einhaltung der Vorgaben formlos bestätigen oder einen entsprechenden Vordruck der Fachverbände nutzen (z.B. des Zentralverbands des Dachdeckerhandwerks oder ZVSHK für die Heizung). Teilweise stellen auch die Landesbauministerien und die Bauämter vor Ort entsprechende Formulare zur Verfügung.
Formular für die Fachunternehmererklärung für den Steuerbonus: Wer seine Sanierung von der Steuer absetzen will, findet das Musterformular für die Fachunternehmererklärung hier beim Bundesfinanzministerium.
Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
Antwort lesen »Fördermittel für Fliegengitter bekommen Sie im Zuge der Fenster-Förderung. Voraussetzung ist, dass es sich um fest eingebaute Fliegengitter ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie die Förderung für die neue Wärmepumpe beantragen. Insgesamt ist diese in Höhe von 30 bis 70 Prozent ...
Antwort lesen »Ja, die Heizungsförderung in Form von Zuschüssen bekommen Sie auch ohne Ergänzungskredit. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären ...
Antwort lesen »Technisch ist es in aller Regel möglich, eine Fußbodenheizung nachzurüsten. Infrage kommt zum Beispiel eine Trockenbau- oder eine ...
Antwort lesen »Hier genügt es auch, wenn eine der beiden den Förderantrag zur Heizungsförderung stellt. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist das möglich. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss dann in den Wohneinheiten sichergestellt sein, die Sie ...
Antwort lesen »Das hängt von den entsprechenden Voraussetzungen ab. Grundsätzlich können Sie für Maßnahmen am Haus (hier Förderung der Fenster und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort