Was genau ist die Unternehmererklärung nach GEG?
Eine Unternehmererklärung / Fachunternehmererklärung ist eine Bescheinigung, die der Handwerksbetrieb den Eigentümern nach einer Sanierung ausstellt. Darin bestätigt er, dass die ausgeführten Arbeiten durchgeführt und dabei die gesetzlichen Vorgaben / Grenzwerte aus dem GEG eingehalten wurden. Die Ausstellung einer solchen Unternehmererklärung ist Pflicht und zwar immer dann, wenn
Wo ist die Unternehmererklärung gesetzlich geregelt?
Gesetzlich geregelt ist die Unternehmererklärung im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) in § 96 Private Nachweise. Darin heißt es:
(1) Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten in folgenden Fällen schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung)
[...]
(2) Zum Zwecke des Nachweises der Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften ist die Unternehmererklärung von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärung der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Stellt ein Handwerksunternehmen keine Unternehmererklärung aus, sieht das GEG ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor.
Warum braucht man eine Unternehmererklärung?
Die Unternehmererklärung müssen Eigentümer mindestens 10 Jahre aufbewahren. Doch das ist nicht nur lästige Pflicht, sondern in vielen Fällen auch nützlich. Denn mit der Bescheinigung kann die Qualität von Bauteilen jederzeit belegt werden. So gilt die Fachunternehmererklärung als Nachweis gegenüber Behörden, als Beleg für den energetischen Standard bei der Erstellung eines Energieausweises und auch als Nachweis bei der Förderung. Denn auch BAFA und KfW fordern teilweise die Bescheinigung für die Auszahlung von Fördermitteln ein. So gilt bei den BAFA-Zuschüssen: Bei Einbindung eines Energieeffizienz-Experten wird für die Förderung der Technische Projektnachweis (TPN) eingereicht (alle Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster, Haustür), bei Maßnahmen zum Heizungstausch oder zur Heizungsoptimierung muss die Fachunternehmererklärung durch den verantwortlichen Installateur ausgefüllt und unterschrieben werden.
Welches Formular muss für die Unternehmererklärung / Fachunternehmererklärung verwendet werden?
Formular für die Unternehmererklärung nach GEG: Das GEG schreibt kein bestimmtes Formular für die Unternehmererklärung vor. Handwerksunternehmen können die Einhaltung der Vorgaben formlos bestätigen oder einen entsprechenden Vordruck der Fachverbände nutzen (z.B. des Zentralverbands des Dachdeckerhandwerks oder ZVSHK für die Heizung). Teilweise stellen auch die Landesbauministerien und die Bauämter vor Ort entsprechende Formulare zur Verfügung.
Formular für die Fachunternehmererklärung für die BAFA-Förderung: Wer beim BAFA einen Zuschuss für eine neue Heizung oder die Heizungsoptimierung beantragt, erhält das Formular für die Fachunternehmererklärung in der Regel zusammen mit dem Zuwendungsbescheid vom BAFA zugeschickt.
Formular für die Fachunternehmererklärung für den Steuerbonus: Wer seine Sanierung von der Steuer absetzen will, findet das Musterformular für die Fachunternehmererklärung hier beim Bundesfinanzministerium.
Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Die Entscheidung für eine neue Heizung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Art der Wärmeübertragung (in Ihrem Fall eine ...
Antwort lesen »Das ist erlaubt. Denn die Dämmpflicht des GEG, die bei der Fassadendämmung in der Regel einzuhaltende U-Werte vorgibt, betrifft nur die ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist eine Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich die Fallleitung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment noch keine eindeutige Antwort geben. Denn die entsprechenden Verordnungen wurden noch nicht ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig. Nachlesen können Sie das in § 48 des GEG. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes ...
Antwort lesen »Entscheidend sind hierbei die Kosten. Geht es um den Verbrauch, werden Sie mit dem Wärmenetz-Anschluss langfristig günstiger heizen, da Gas ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die zusätzliche Innendämmung kein Problem. Für die Umsetzung gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Die erste ist eine ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen. Diese ist über das Programm 270 der Förderbank verfügbar und mit ...
Antwort lesen »Genaue Informationen dazu wurden leider noch nicht übermittelt. Bleibt es beim bisherigen Vorgehen, entscheidet jedoch die Art der Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um einen Neubau, können Sie die BEG KFN Förderung in Anspruch nehmen. Über das KfW-Programm 297 erhalten Sie dabei zinsgünstige ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 der BEG-EM-Richtlinie ist eine „Energieeffizienz-Experte/-Expertin“ jemand, der in der Expertenliste unter ...
Antwort lesen »Das Alter hat keinen Einfluss auf die Förderung der Wärmepumpe. Diese setzt sich ab 2024 aus folgenden Bestandteilen zusammen: 30 Prozent ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Gebäude nach GEG ganzheitlich zu betrachten. Nach § 106 des Gesetzes sind Teile eines Wohngebäudes nur dann getrennt zu ...
Antwort lesen »In der Beschlussempfehlung zum GEG heißt es dazu: "Alle im Bestand möglichen und dem neuen § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur dann, wenn Sie Ihr Wohnhaus bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst ...
Antwort lesen »Ob Sie auf eine Dampfsperre verzichten können, lässt sich ohne weitere Informationen zum Aufbau nicht beurteilen. Grundsätzlich hat diese ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es die BEG-Förderung für alle, die ein Gebäude gemäß den technischen Mindestvorgaben sanieren. Sind Sie selbst nicht die ...
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