Als Richtschnur für Modernisierungen gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre, das Bad alle 20 Jahre renoviert werden. Fenster und Außentüren werden am besten nach maximal 25 Jahren erneuert, Dacheindeckung und Außenputz sind etwa alle 35 Jahre an der Reihe. Oft lassen sich diese Maßnahmen kombinieren mit einer energetischen Sanierung. Wird zum Beispiel der Putz erneuert, bietet sich gleichzeitig eine Fassadendämmung an. Gleiches gilt für die Dacheindeckung, im Zuge der Erneuerung ist der beste Zeitpunkt für eine Dachdämmung.
Gut, wenn Eigentümer für die Sanierung dann auf eine finanzielle Reserve zurückgreifen können! Denn ohne Rücklagen fallen bei einer Sanierung unter Umständen Zusatzkosten an. Zum Beispiel, wenn in Zeiten hoher Zinsen ein Kredit für die dringende Sanierung benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, für Haus oder Wohnung nebenbei ein finanzielles Polster für notwendige Reparaturen und Sanierungen anzulegen.
Besonders gut für solche Rücklagen geeignet ist ein Bausparvertrag.
Jetzt unverbindlich und kostenfrei zum Bausparvertrag informieren und beraten lassen!
Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag kombiniert die einfache Bildung von Eigenkapital mit einem günstigen Bauspardarlehen. In der
Ansparphase wird ein bestimmter monatlicher Betrag eingezahlt und
verzinst. Ist die gewählte Ansparsumme erreicht, ist der Vertrag zuteilungsreif
und die Bausparkasse schüttet das Darlehen für die Finanzierung aus. Die Vorteile: Ein Bausparvertrag bietet ab Zuteilung die Sicherheit vergleichsweise niedriger
Zinsen. Außerdem können Förderungen wie Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber, die Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie in den Vertrag fließen.
--> Tipp: Wer einen Bausparvertrag für die Bildung von Rücklagen nutzt, achtet am besten auf einen Vertrag, der sich teilen lässt. So steht in regelmäßigen Abständen Geld für eine Sanierung zur Verfügung.
Welche Sanierungsmaßnahmen können aus einem Bausparvertrag finanziert werden?
Wichtig ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung der Gelder aus dem Bausparvertrag. Das kann eine energetische Sanierung oder auch ein altersgerechter Umbau sein. Für diese Maßnahmen können Eigenkapital und Darlehen zum Beispiel verwendet werden:
Jetzt unverbindlich und kostenfrei zum Bausparvertrag informieren und beraten lassen!
Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung bei Förderung von Eigenleistung nicht zwingend erforderlich. ...
Antwort lesen »Üblicherweise bleiben die Flanken frei. Bausätze zur Rollladendämmung, die meist aus drei Teilen bestehen, sitzen in der Regel dicht längs ...
Antwort lesen »Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie nachweislich Eigentümerin der Immobilie sein. Ist das der Fall, können Sie die Förderung für die ...
Antwort lesen »Generell sind hier vermutlich keine Einschränkungen zu erwarten, da das Kältemittel der Wärmepumpe in aller Regel nicht getauscht werden ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine Untersparrendämmung zu ergänzen, um den U-Wert des Daches zu verbessern. Diesen können Sie dazu mit ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort