Bisher sieht der Energieausweis so aus: Der Energiebedarf beziehungsweise der Energieverbrauch eines Hauses wird auf dem so genannten Bandtacho dargestellt. Diese Skala von grün über gelb bis rot zeigt an, wie es um die Energieeffizienz eines Hauses bestellt ist: Grün sind die Energiesparer, rot die Energiefresser. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kommt ein weiteres Kriterium dazu: Dann werden Energieeffizienzklassen von A+ bis H auf der Skala ergänzt. Die Klasse A+ wäre annähernd ein Passivhaus, A entspricht dem neuen EnEV-Niveau für Neubauten ab 2016. Wer sein Eigenheim seit Jahrzehnten nicht saniert hat, wird sich dagegen wohl mit Klasse H begnügen müssen. Da alle Verbraucher diese Effizienzklassen schon lange von Haushaltsgeräten kennen, soll es damit für Laien künftig leichter werden, die Angaben im Energieausweis zu verstehen und den Energieverbrauch einer Immobilie einzuschätzen. Einen Rückschluss auf die genauen Energiekosten lassen die Effizienzklassen aber nicht zu. Zu unterschiedlich sind die Brennstoffpreise und die Kosten bei verschiedenen Heizsystemen.
Energieausweis muss schon bei Besichtigung vorgezeigt werden / Effizienzklassen in Immobilienanzeigen
Obwohl der Energieausweis auch bisher schon Pflicht bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien war, kam er oft nicht zum Einsatz. Deshalb wurden die Regelungen zur Vorlagepflicht der Energieausweise in der EnEV 2014 präzisiert: Hausbesitzer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig schon bei der Besichtigung verpflichtend vorlegen. Und der neue Mieter beziehungsweise der Käufer erhält den Energieausweis als Original oder Kopie. Wer den Verkauf oder die Vermietung über eine Immobilienanzeige inseriert, muss darin auch die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis angeben. Diese Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt werden. Es wird also eine Weile dauern, bis die Effizienzklassen ein gewohntes Bild auf dem Immobilienmarkt sind.
Übrigens: Beim Energieausweis wird es auch mit der EnEV 2014 zwei Arten geben - den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, lesen Sie in unserem Expertentipp Wann braucht man welchen Energieausweis?.
Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung bei Förderung von Eigenleistung nicht zwingend erforderlich. ...
Antwort lesen »Üblicherweise bleiben die Flanken frei. Bausätze zur Rollladendämmung, die meist aus drei Teilen bestehen, sitzen in der Regel dicht längs ...
Antwort lesen »Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie nachweislich Eigentümerin der Immobilie sein. Ist das der Fall, können Sie die Förderung für die ...
Antwort lesen »Generell sind hier vermutlich keine Einschränkungen zu erwarten, da das Kältemittel der Wärmepumpe in aller Regel nicht getauscht werden ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine Untersparrendämmung zu ergänzen, um den U-Wert des Daches zu verbessern. Diesen können Sie dazu mit ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
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