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27.10.2021
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Update: KfW-Förderung für Ladestationen endgültig ausgeschöpft

Antragsstopp im KfW-Programm 440

Vor einem Jahr - im November 2020 - wurde das KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" gestartet, dann war Anfang Juli 2021 nach mehr als 600.000 Ladestationen für Elektroautos Schluss. Im Juli stellte die Bundesregierung weitere Fördermittel bereit, doch wegen der anhaltend hohen Nachfrage sind die Fördermittel jetzt endgültig ausgeschöpft. Es gilt ein Antragsstopp, Zuschüsse für Ladestationen können nicht mehr beantragt werden.

Elektroauto mit Ladekabel
Beliebt und stark nachgefragt: Die Fördermittel der KfW für Ladestationen für Elektroautos wurde enorm nachgefragtFoto: www.canva.com / Mihajlo Maricic

Update 27.10.2021: Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Ladestationen jetzt komplett ausgeschöpft. Im KfW-Programm 440 gilt deshalb ein Antragsstopp, es können keine Anträge mehr gestellt werden. Laufende Anträge sind von diesem Förderstopp nicht betroffen.

Update 27.7.2021: Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) stellt weitere 300 Millionen Euro zur Förderung neuer Ladestationen für Elektro­autos in Wohngebäuden zur Verfügung. Damit kann der Zuschuss von 900 Euro pro Lade­punkt jetzt wieder beantragt werden!

Der Zuschuss im KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Seit Programmstart im November 2020 konnten damit bundesweit mehr als 600.000 Ladestationen für Elektroautos gefördert werden. Die Fördermittel in dem erfolgreichen Förderprogramm sind deshalb aktuell schon ausgeschöpft, es gilt ein Antragsstopp. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob weitere Mittel zur Fortführung des Programms bereitgestellt werden können.

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Laufende Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen
Wer seinen Zuschussantrag im Programm 440 schon gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Antragsteller erhalten von der KfW eine Antragbestätigung, damit ist der jeweilige Zuschuss reserviert. Sobald der Einbau der Ladestation entsprechend den Fördervoraussetzungen nachgewiesen wurde, zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Der Zuschuss für Ladestationen im KfW-Programm 440 ist in diesem Jahr schon das zweite Zuschuss-Programm, in dem wegen ausgeschöpfter Fördermittel ein Antragsstopp besteht. Zuletzt trat Anfang Juni ein Förderstopp im KfW-Programm "Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)" in Kraft.

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Quelle: energie-fachberater.de / KfW
 
 

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