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05.04.2024
 

Das müssen selbstnutzende Eigentümer zum Energieausweis wissen

Bedarfsausweis ist ideale Vorbereitung für Sanierung

Wer sein Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt, braucht in der Regel keinen Energieausweis. Anders sieht es aus, wenn das Gebäude umfangreich saniert wird oder verkauft/vermietet werden soll. Aber auch ohne Pflicht kannn der Energieausweis für Eigentümer ein sinnvolles Instrumment sein. Das müssen Selbstnutzer zum Energieausweis wissen.

Skala Energieausweis Effizienzklasse
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist der perfekte Ausgangspunkt für eine SanierungFoto: energie-fachberater.de

Mit einer gut geplanten energetischen Sanierung können Eigentümer gleich mehrfach gewinnen:

  • Energieverbrauch senken und damit unabhängiger machen von künftigen Preisentwicklungen
  • Sollten Sie sich eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd.
  • Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.
  • Können Sie ohnehin anstehende Modernisierungsarbeiten mit Energie sparenden Maßnahmen verbinden, sind die Mehrkosten häufig gering. Wenn Sie beispielsweise die Fassade neu verputzen, muss ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden. Der Aufpreis für eine Fassadendämmung ist dann vergleichsweise niedrig. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dies erheblich teurer werden.

Was das alles mit dem Energieausweis zu tun hat? Ganz einfach:
Der bedarfsorientierte Energieausweis hält zunächst einmal den Ist-Zustand des Hauses fest. Wie hoch ist der Energiebedarf wirklich? Und in welchem Zustand ist die Bausubstanz? Wie ist es um die Energiekosten im Vergleich mit anderen Gebäuden bestellt? Spätestens damit haben Eigentümer dann schwarz auf weiß, ob die Immobilie Energiefresser oder Energiesparer ist. Auch beim nächsten Schritt hilft der Energieausweis weiter: Wer nämlich eine Sanierung plant, findet im Energieausweis kostengünstige Modernisierungsempfehlungen. So wird der Bedarfsausweis zum perfekten Ausgangspunkt für eine Sanierung.

--> Wichtig zu wissen: Nach § 80 Gebäudeenergiegesetz "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen" muss ein Energieausweis erstellt werden, wenn Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. neue Fenster, Dachdämmung, Fassadendämmung) durchgeführt und dafür Berechnungen des Energiebedarfs erstellt werden.

Was Eigentümer zum Energieausweis bei Vermietung und Verkauf wissen müssen, lesen Sie hier.

Sie brauchen einen Energieausweis? Hier können Sie Ihren Verbrauchsausweis einfach online erstellen.

 
 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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