Seit dem 1. Januar 2024 ist eine Mindestbelegung der Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen in Hamburg gesetzlich verpflichtend.
Die Pflicht gilt auch als erfüllt, wenn auf dem Dach eine Solarthermie-Anlage betrieben wird. Die Solarthermie-Anlage wird auf die Mindestfläche angerechnet.
Für wen gilt die Solarpflicht in Hamburg?
Die Solarpflicht gilt für Gebäude mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern und zwar für Neubauten und Altbauten gleichermaßen. Bei bestehenden Gebäuden wird die Solarpflicht durch wesentliche Umbauten des Daches ausgelöst. Das sind Änderungen an der Dachfläche durch Dachausbau, Dachaufstockung oder eine grundständige Dachsanierung. Dazu gehören energetische Sanierungen, aber auch Dachsanierungen, bei denen weite Teile der Dachhaut erneuert werden, wie das Aufbringen von neuen Dichtbahnen auf dem Flachdach.
Keine Solarpflicht gilt bei einfachen Instandhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel beim Tauschen einzelner Ziegel oder lokalen Abdichten von Folienbahnen. Auch die Reparatur von Sturm- und Brandschäden löst keine Photovoltaik-Pflicht aus. Auch Vorgaben des Denkmalschutzes können dazu führen, dass die Solarpflicht entfällt.
Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?
Ja, und zwar für Gebäude mit Dächern, die kleiner als 50 Quadratmeter sind. Außerdem gilt die Pflicht nicht auf Nebengebäuden, sowie für Gebäude, deren (Rest-)Nutzungsdauer weniger als 20 Jahre beträgt, sowie Gebäude auf Erbpachtgrundstücken, an denen Eigentümer:innen ein verbleibendes Nutzungsrecht von weniger als 20 Jahren besitzen.
Außerdem kann die Solarpflicht bei bestehenden Gebäuden aus technischen Gründen entfallen:
--> Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich auf Neubauten und bestehenden Gebäuden bei Dachflächen mit bis zu 10 Grad Neigung ein Gründach Pflicht - mindestens 70 Prozent der Brutto- bzw. Nettodachfläche müssen dann extensiv begrünt werden. Damit gilt dann für Flachdächer eine Pflicht zum Solargründach.
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Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
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Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
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Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
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Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
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Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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