Energieeffizienz im Heizungskeller per Gesetz
Die erste Frist aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist bereits abgelaufen: Öl- und Gasheizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen jetzt nicht mehr betrieben werden. Für Öl- und Gasheizungen mit Baujahr 1985 ist Ende 2015 Schluss. Das gilt allerdings nur für Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen, sind davon ausgenommen.
Auch für Kamine und Kachelöfen gibt es ab 2015 strengere Regeln. Neue Öfen müssen jetzt schärfere Anforderungen beim Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid erfüllen. Wer einen neuen Kamin- oder Kachelofen kauft muss darauf achten, dass ein Nachweis gemäß zweiter Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung vorliegt. Alte Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen seit Anfang des Jahres ebenfalls Grenzwerte einhalten. Tun sie das nicht, muss der Ofen stillgelegt oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden.
Ab dem 26. September 2015 soll der Heizungskauf leichter werden: Dann gibt es auch für Heizungen und Warmwasserbereiter das bekannte EU-Effizienzlabel. Heizungen werden dann mit den Effizienzklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch gekennzeichnet.
Höhere Zuschüsse für Energieberatungen ab 1. März 2015
Ab März 2015 steigt BAFA-Zuschuss für Energieberatungen: Statt maximal 400 Euro gibt es dann bis zu 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro (vorher 500 Euro) bei Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind ab März 60 Prozent der Kosten für die Energieberatung (vorher 50 Prozent).
Wärmeschutz für oberste Geschossdecke bis Ende 2015 Pflicht
Noch eine Frist aus der EnEV, die Ende des Jahres abläuft: Bis Ende 2015 müssen Hausbesitzer mit einem unbeheizten Dachraum die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz nicht gegeben ist. Ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen.
Achtung bei Immobilienanzeigen: Bei fehlenden Energiekennwerten droht ab Mai Bußgeld
Seit Anfang Mai 2014 ist die Angabe der Energiekennwerte aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen (Vermietung und Verkauf) Pflicht. Damit sich alle Beteiligten auf diese Neuregelung einstellen konnten, gibt es eine Bußgeld-Übergangsregelung für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Die Bußgeldregelung hierfür tritt erst am 1. Mai 2015 in Kraft. Wer aber ab Mai 2015 die Angaben aus dem Energieausweis in der Immobilienanzeige nicht veröffentlicht, obwohl er dazu verpflichtet wäre, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro.
Neuregelungen auch beim Energielabel
Das bekannte EU-Energielabel mit den Energieeffizienzklassen wird Hausbesitzern seit Anfang 2015 auch im Online-Handel begegnen. Neu ist das Energielabel für Dunstabzugshauben in Küchen. Die Effizienzklassen reichen von A bis G, bessere Geräte können bereits ein Label mit A+ bis F tragen. Ab Februar 2015 dürfen Dunstabzugshauben der Klasse G nicht mehr verkauft werden. Für Backöfen gelten ab Januar 2015 die neuen Energieeffizienzklassen von A+++ bis D. Ab dem 20. Februar 2015 dürfen dann neue Backöfen der Klasse D und die schlechtesten der Klasse C nicht mehr verkauft werden.
Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung bei Förderung von Eigenleistung nicht zwingend erforderlich. ...
Antwort lesen »Üblicherweise bleiben die Flanken frei. Bausätze zur Rollladendämmung, die meist aus drei Teilen bestehen, sitzen in der Regel dicht längs ...
Antwort lesen »Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie nachweislich Eigentümerin der Immobilie sein. Ist das der Fall, können Sie die Förderung für die ...
Antwort lesen »Generell sind hier vermutlich keine Einschränkungen zu erwarten, da das Kältemittel der Wärmepumpe in aller Regel nicht getauscht werden ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine Untersparrendämmung zu ergänzen, um den U-Wert des Daches zu verbessern. Diesen können Sie dazu mit ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
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