Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) steht seit dem 3.9.2024 bereit.
Wichtig zu wissen: Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Altbau-Kauf beantragen. Die Konditionen zum Programmstart im September 2024 liegen zwischen 0,25 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 3,31 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektiver Jahreszins. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden nur Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss insgesamt mindestens 5 Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden (Unterbrechungen von maximal 2 Jahren sind möglich). Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Außerdem dürfen Haushalte bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen "Baukindergeld" (424), "Wohneigentum für Familien" (300) oder "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.
Diese Unterlagen benötigen Familien für das Gespräch mit ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse:
Update 13.12.2024: Die KfW hat zum 1.1.2025 Änderungen im Förderprogramm angekündigt. So soll ab dem kommenden Jahr auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung förderfähig sein. Außerdem wird das Programm um den Effizienzhausstandard "Effizienzhaus Denkmal EE" als Sanierungsziel erweitert. Darüber hinaus kann ab dem kommenden Jahr die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, die das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.
Update 2.9.2024: Das neue KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) startet am 3.9.2024. Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Update 7.8.2024: Der Haushaltsausschuss des
Bundestags hat die Mittel für das Förderprogramm "Jung kauft Alt"
freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Wohneigentum im
Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen demnächst
starten.
Update 26.7.2024: "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) -
so heißt das neue KfW-Förderprogramm, das damit als weitere Säule der
Wohneigentumsförderung für Familien angelegt ist. Starten soll das
Kreditprogamm voraussichtlich am 3. September 2024. 350 Millionen Euro
sind für das Förderprogramm eingeplant.
Update 31.1.2024: Aktuellen Nachrichten nach soll das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt (JkA)" im Sommer 2024 an den Start gehen. Die Förderbedingungen stehen aber noch nicht fest. Im Haushaltsentwurf sind aktuell 350 Millionen Euro dafür eingeplant.
__________________________________
Ursprüngliche News vom 26.9.2023
Viel ist noch nicht bekannt über das neue KfW-Förderprogramm, das sich an junge Familien richten soll. Nach dem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt am 25.9.2023 wurden nur die groben Eckpunkte bekannt gegeben. Die Finanzierung der Förderung soll einmal mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden
Das Förderprogramm soll den Altbau-Bestand und den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Eigenheimen für Familien zusammenbringen und Familien beim Hauskauf unterstützen.
Hintergrund: Die gestiegenen Zinsen und hohen Sanierungskosten in Verbindung mit geplanten Sanierungsvorgaben der EU haben zu sinkenden Preisen und weniger Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. Mit der neuen Förderung sollen für Familien der Erwerb einer solchen Immobilie und die anschließende Sanierung attraktiver werden.
Hier können Sie jeden Energieberater beauftragen. Wir empfehlen Experten mit einer Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste, da ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
Antwort lesen »Bei Scheitholzkesseln handelt es sich um Zentralheizkessel mit einer vergleichsweise hohen Effizienz. Das Holz lässt sich bei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Zweifamilienhaus, beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Effizienzbonus (optional) ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder ...
Antwort lesen »Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder ...
Antwort lesen »Da die Abrechnung erst einmal unabhängig vom Stromfluss in der Anlage funktioniert, sollte ein Energiemanager einsetzbar sein. Gleiches ...
Antwort lesen »Entsteht eine neue Wohneinheit im Ausbau eines zuvor nicht beheizten Bereichs, wertet die KfW das als Neubau. Eine Förderung über die ...
Antwort lesen »Ja, der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung beantragen möchten. Haben Sie bereits einen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort