Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) steht seit dem 3.9.2024 bereit.
Wichtig zu wissen: Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Altbau-Kauf beantragen. Die Konditionen zum Programmstart im September 2024 liegen zwischen 0,25 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 3,31 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektiver Jahreszins. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden nur Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss insgesamt mindestens 5 Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden (Unterbrechungen von maximal 2 Jahren sind möglich). Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Außerdem dürfen Haushalte bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen "Baukindergeld" (424), "Wohneigentum für Familien" (300) oder "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.
Diese Unterlagen benötigen Familien für das Gespräch mit ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse:
Update 13.12.2024: Die KfW hat zum 1.1.2025 Änderungen im Förderprogramm angekündigt. So soll ab dem kommenden Jahr auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung förderfähig sein. Außerdem wird das Programm um den Effizienzhausstandard "Effizienzhaus Denkmal EE" als Sanierungsziel erweitert. Darüber hinaus kann ab dem kommenden Jahr die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, die das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.
Update 2.9.2024: Das neue KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) startet am 3.9.2024. Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Update 7.8.2024: Der Haushaltsausschuss des
Bundestags hat die Mittel für das Förderprogramm "Jung kauft Alt"
freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Wohneigentum im
Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen demnächst
starten.
Update 26.7.2024: "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) -
so heißt das neue KfW-Förderprogramm, das damit als weitere Säule der
Wohneigentumsförderung für Familien angelegt ist. Starten soll das
Kreditprogamm voraussichtlich am 3. September 2024. 350 Millionen Euro
sind für das Förderprogramm eingeplant.
Update 31.1.2024: Aktuellen Nachrichten nach soll das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt (JkA)" im Sommer 2024 an den Start gehen. Die Förderbedingungen stehen aber noch nicht fest. Im Haushaltsentwurf sind aktuell 350 Millionen Euro dafür eingeplant.
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Ursprüngliche News vom 26.9.2023
Viel ist noch nicht bekannt über das neue KfW-Förderprogramm, das sich an junge Familien richten soll. Nach dem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt am 25.9.2023 wurden nur die groben Eckpunkte bekannt gegeben. Die Finanzierung der Förderung soll einmal mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden
Das Förderprogramm soll den Altbau-Bestand und den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Eigenheimen für Familien zusammenbringen und Familien beim Hauskauf unterstützen.
Hintergrund: Die gestiegenen Zinsen und hohen Sanierungskosten in Verbindung mit geplanten Sanierungsvorgaben der EU haben zu sinkenden Preisen und weniger Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. Mit der neuen Förderung sollen für Familien der Erwerb einer solchen Immobilie und die anschließende Sanierung attraktiver werden.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Informationen zur Maßnahme geben wir im Beitrag "Kellerdeckendämmung". Interessieren Sie sich für eine Förderung, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
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