Wirklich "brauchen" tut kaum jemand das, was in Gesetzestexten auch als Einzelraumfeuerungsanlage bezeichnet wird. Denn die Zahlen von heutigen Wohngebäuden, die nicht mit einer Zentral- oder Etagenheizung ausgestattet sind, sind verschwindend gering. Dennoch existieren hierzulande fast elfeinhalb Millionen dieser Heizgeräte vom simplen Kaminofen bis zum aufwendig als Einzelstück gemauerten Kachelofen. Und nicht zuletzt bescherte die aktuelle Energiekrise den Händlern und Handwerkern in dieser Branche prall gefüllte Auftragsbücher, wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Neben dem Komfort schätzen immer mehr Haushalte die Unabhängigkeit von Energieversorgern bei dieser des Heizens.
Eines lässt sich jedoch immer wieder feststellen: Sowohl bei langjährigen Ofenbesitzern als auch denen, die es werden wollen, sind Ansichten verbreitet, die so entweder nie richtig waren oder aber heute nicht mehr stimmen.
Wir zeigen die 6 häufigsten Irrtümer:
Irrtum 1: Jeder kann einen solchen Ofen installieren und betreiben
Fast jeder Baumarkt verkauft Kaminöfen. Onlinehändler liefern sie teilweise frei Haus und es gibt kaum eine Region, die nicht von Ofenbauern bedient wird. Speziell dann, wenn schon ein alter Schornstein vorhanden ist, glauben viele, es sei möglich, dort schlicht ein entsprechendes Loch für den Abgasanschluss anzufertigen, alles aufzustellen und die Flammen dürften knistern.
Doch Achtung: Hierbei handelt es sich bestenfalls um Halbwissen! Wahr ist nur, dass in der Tat jeder einen Kamin erwerben darf. Ebenfalls eignen sich manche(!) bereits vorhandenen Schornsteine für den Anschluss der Feuerungsanlage. Jenseits davon beginnt jedoch sehr gefährliches Terrain. ABER: Ohne Betriebserlaubnis darf keine Feuerungsanlage in Betrieb genommen werden!
Wir sprechen hier von echten Gesetzesverstößen, die mit hohen Bußgeldern bewehrt sind und bei denen im Schadfall noch große Versicherungsprobleme hinzukommen können. Denn das Feuer darf nur dann entfacht werden, wenn zuvor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sein Okay gegeben hat. Das wird er nur tun, wenn er zuvor verschiedenste Parameter geprüft hat. Dazu gehört die allgemeine Tauglichkeit eines (alten) Schornsteins ebenso wie eine für das zu beheizende Raumvolumen (und den Schornsteinquerschnitt) sinnvolle Kaminleistung. Es empfiehlt sich daher dringend, den Schornsteinfeger als erstes zu Beginn des "Projekts Kamin" zu kontaktieren und sowohl Erwerb als auch Installation in enger Abstimmung mit ihm zu erledigen. In diesem Fall wird die vorgeschriebene Abnahme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis tatsächlich eine Sache weniger Minuten und der Kaminofen wird in den Feuerstättenbescheid aufgenommen. Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Eigentümer über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Irrtum 2: Alte Öfen und Kamine dürfen ohne Weiteres wieder in Betrieb genommen werden
Ein Klassiker, der vor allem Käufer:innen von gebrauchten Häusern betrifft, wenn dort schon ein Kaminofen oder Ähnliches installiert ist. Sofern dieser noch in Schuss ist, dürfte es doch ein Leichtes sein, ihn wieder einzusetzen, oder?
Leider nein! Denn neben jährlichen Kontrollen bzw. Reinigungen muss alle dreieinhalb Jahre eine sogenannte Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden. Unterbleibt das oder haben Vorbesitzer mit dem Schornsteinfeger abgestimmt, den Kamin nicht mehr zu betreiben, ist die Betriebserlaubnis offiziell erloschen. Daher gilt auch in diesem Fall: Bevor nur ein Stück Holz darin verbrannt werden darf, muss abermals der Schornsteinfeger seinen prüfenden Blick darauf werfen. Einerseits, um sicherzustellen, dass das gesamte System weiterhin betriebssicher ist. Andererseits, weil es ein Ablaufdatum für den Betrieb alter Kaminöfen gibt. Das hat mit deren Schadstoffausstoß zu tun.
Irrtum 3: Saubere Papierbriketts dürfen im Kamin verheizt werden
Es klingt auf den ersten Blick nach einer schlüssigen Verkettung:
Für typische Einzelraumfeuerungsanlagen, die für Festbrennstoffe zugelassen sind, kommen dafür als Brennmaterialien nur in Betracht:
Papier, Pappe und somit Papierbriketts dürfen nicht verbrannt werden – übrigens auch nicht außerhalb des Kamins, etwa in einer Feuerschale. Wer sich fragt, wer es bemerken soll, wenn alles zu Asche verbrannt ist: der Schornsteinfeger. Er kann anhand des Rußbilds im Abgasrohr sehr genau erkennen, was verheizt wird. Und da er im behördlichen Auftrag arbeitet, muss und wird er solche Verstöße melden. Darauf stehen bis zu zehntausende Euro Bußgeld.
Irrtum 4: Der Schornsteinfeger reinigt alle Abgasrohre, inklusive die des Ofens
Der Beruf umfasst zwar noch deutlich mehr (viele Schornsteinfeger sind beispielsweise nebenher noch Energieberater), aber im Kern geht es um das Reinigen und Inspizieren des Schornsteins. Davon ausgehend hält sich hartnäckig die Ansicht, der Schornsteinfeger würde auch die direkt am Kaminofen angeschlossenen Rohre säubern – mitunter sogar den Ofen selbst.
Nein. Hier gibt es eine Art gesetzliche Trennung:
Ergo: Sobald der Schornsteinfeger seine Arbeit getan oder sich angekündigt hat, sollten sich Kaminofenbesitzer ebenfalls darum kümmern, ihren Teil zur Reinigung beizutragen. Dafür braucht es nur eine entsprechende Bürste und einen Aschesauger.
Irrtum 5: Zur gründlichen Reinigung der Ofenscheibe braucht man Chemie
Selbst wer in Sachen Brennstoff, Anzünd- und Brennvorgang alles richtig macht, wird früher oder später eine hartnäckige Rußschicht auf der Glasscheibe seiner Ofentür vorfinden. Eine, die sich nach Abkühlung nicht rückstandslos mit etwas feuchtem Papier abreiben lässt. In solchen Fällen erfolgt oft der Griff zu speziellen Reinigungsmitteln, die in Bau- und Fachmärkten reichlich beworben werden – Geld, das man sich sparen kann.
Tatsächlich braucht es nicht mehr als saubere Holzasche (keine Kohleasche) und eventuell einen Ceranfeldschaber für sehr hartnäckige Fälle – Metall ist nicht so hart wie Glas, also muss man keine Kratzer befürchten.
Meist genügt es, ein feuchtes Stück Küchen- oder Zeitungspapier in die Asche zu tupfen und damit über die Rußschicht auf dem Glas zu reiben. Sie wird durch die feinen Partikel zuverlässig abgerieben. Danach noch mit sauberem feuchtem Papier nachwischen und die Ofenscheibe sieht wieder aus wie neu. Übrigens funktioniert der Trick bei jeder Form von Kamin, also auch solchen, die mit Pellets arbeiten. Und sollte es beim ersten Mal nicht funktionieren, dann hilft es meistens, vor der Behandlung ein durchweichtes Stück Papier auf die Rußschicht zu legen und dort einige Minuten wirken zu lassen. Der Schmutz wird das Wasser aufsaugen und sich dadurch von der Scheibe lösen.
Irrtum 6: Holzasche ist nur noch ein Fall für die Restmülltonne
Die Asche-Schublade eines Ofens kann flugs gefüllt sein. Daher ist es nicht die schlechteste Idee, in Kaminnähe einen feuerfesten Eimer mit Deckel aufzustellen, um die Überreste zwischenlagern zu können, bevor sie in die Restmülltonne wandern – so, wie es der Schornsteinfeger wahrscheinlich erklärt hat.
Doch es gibt auch eine alternative Verwendungsmöglichkeit: Zumindest das, was von unbehandeltem Holz verbleibt (nicht von Braunkohle) ist ein wertvoller Rohstoff, der wichtige Nährstoffe für Pflanzen enthält. Gärtner:innen unter den Kaminofenbesitzern dürfen deshalb ihre sortenreine Holzasche ein- bis zweimal jährlich auf Beete, Blumenkästen und Kompost streuen, um dort pH- und Kalium-Wert zu regulieren. Übertreiben sollte man es allerdings nicht damit – und genau schauen, woher das Brennholz stammt, damit seine Asche nicht womöglich mit Schwermetallen und anderen Dingen verunreinigt ist.
Was kostet ein Kaminofen? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort