Obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Bußgelder von bis zu 15.000 Euro vorschreibt, sollte der Energieausweis nicht vorgelegt werden, lässt die praktische Umsetzung schwer zu wünschen übrig. So wurden bei einer Stichprobe durch das Bündnis Energieausweis unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Das enttäuschende Ergebnis: Nur in acht Fällen (10,4%) wurde der Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt und selbst auf Nachfrage gab es bei 54 Wohnungen keinen Einblick. Fazit: Die gesetzlich verordnete Energieausweis-Pflicht scheitert an der Praxis.
Wichtige Entscheidungshilfe bleibt weiterhin in der Schublade
"Energieausweis: Gut gemeint, schlecht gemacht?" titelt auch das NDR-Magazin “Panorama 3“ in der Sendung vom 16.9.2014. Tatsächlich, der Gedanke hinter der Neuregelung durch die Energieeinsparverordnung 2014 ist gut: Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss potenziellen Mietern und Käufern der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt und beim Vertragsschluss als Kopie oder Original übergeben werden. So soll der Energieausweis für mehr Transparenz sorgen und die Einschätzung der energetischen Qualität einer Immobilie erleichtern. Heizkostenschleuder oder Energiesparwunder? Das können Interessenten mit dem Energieausweis auf einen Blick erkennen. Durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollte der Energieausweis als Informationsinstrument gestärkt werden. Doch viele Vermieter und Makler halten sich nicht daran und zeigen den Energieausweis einfach nicht vor.
Energieausweis hilft bei der Sanierung
Dabei ist der Energieausweis ein hilfreiches Dokument auch über Verkauf und Vermietung hinaus. Hausbesitzern, die über eine energetische Sanierung nachdenken, liefert er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und gibt konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis ist die ideale Vorbereitung für Sanierung. Der Verbrauchsausweis hingegen wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt und ist deshalb auch nur bedingt aussagekräftig.
Den Panorama-3-Beitrag zum Thema Energieausweis können Interessierte auf der Homepage des NDR anschauen. Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Interessierte in unserer Rubrik "Energieausweis".
Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
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