Obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Bußgelder von bis zu 15.000 Euro vorschreibt, sollte der Energieausweis nicht vorgelegt werden, lässt die praktische Umsetzung schwer zu wünschen übrig. So wurden bei einer Stichprobe durch das Bündnis Energieausweis unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Das enttäuschende Ergebnis: Nur in acht Fällen (10,4%) wurde der Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt und selbst auf Nachfrage gab es bei 54 Wohnungen keinen Einblick. Fazit: Die gesetzlich verordnete Energieausweis-Pflicht scheitert an der Praxis.
Wichtige Entscheidungshilfe bleibt weiterhin in der Schublade
"Energieausweis: Gut gemeint, schlecht gemacht?" titelt auch das NDR-Magazin “Panorama 3“ in der Sendung vom 16.9.2014. Tatsächlich, der Gedanke hinter der Neuregelung durch die Energieeinsparverordnung 2014 ist gut: Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss potenziellen Mietern und Käufern der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt und beim Vertragsschluss als Kopie oder Original übergeben werden. So soll der Energieausweis für mehr Transparenz sorgen und die Einschätzung der energetischen Qualität einer Immobilie erleichtern. Heizkostenschleuder oder Energiesparwunder? Das können Interessenten mit dem Energieausweis auf einen Blick erkennen. Durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollte der Energieausweis als Informationsinstrument gestärkt werden. Doch viele Vermieter und Makler halten sich nicht daran und zeigen den Energieausweis einfach nicht vor.
Energieausweis hilft bei der Sanierung
Dabei ist der Energieausweis ein hilfreiches Dokument auch über Verkauf und Vermietung hinaus. Hausbesitzern, die über eine energetische Sanierung nachdenken, liefert er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und gibt konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis ist die ideale Vorbereitung für Sanierung. Der Verbrauchsausweis hingegen wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt und ist deshalb auch nur bedingt aussagekräftig.
Den Panorama-3-Beitrag zum Thema Energieausweis können Interessierte auf der Homepage des NDR anschauen. Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Interessierte in unserer Rubrik "Energieausweis".
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort