Obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Bußgelder von bis zu 15.000 Euro vorschreibt, sollte der Energieausweis nicht vorgelegt werden, lässt die praktische Umsetzung schwer zu wünschen übrig. So wurden bei einer Stichprobe durch das Bündnis Energieausweis unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Das enttäuschende Ergebnis: Nur in acht Fällen (10,4%) wurde der Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt und selbst auf Nachfrage gab es bei 54 Wohnungen keinen Einblick. Fazit: Die gesetzlich verordnete Energieausweis-Pflicht scheitert an der Praxis.
Wichtige Entscheidungshilfe bleibt weiterhin in der Schublade
"Energieausweis: Gut gemeint, schlecht gemacht?" titelt auch das NDR-Magazin “Panorama 3“ in der Sendung vom 16.9.2014. Tatsächlich, der Gedanke hinter der Neuregelung durch die Energieeinsparverordnung 2014 ist gut: Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss potenziellen Mietern und Käufern der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt und beim Vertragsschluss als Kopie oder Original übergeben werden. So soll der Energieausweis für mehr Transparenz sorgen und die Einschätzung der energetischen Qualität einer Immobilie erleichtern. Heizkostenschleuder oder Energiesparwunder? Das können Interessenten mit dem Energieausweis auf einen Blick erkennen. Durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollte der Energieausweis als Informationsinstrument gestärkt werden. Doch viele Vermieter und Makler halten sich nicht daran und zeigen den Energieausweis einfach nicht vor.
Energieausweis hilft bei der Sanierung
Dabei ist der Energieausweis ein hilfreiches Dokument auch über Verkauf und Vermietung hinaus. Hausbesitzern, die über eine energetische Sanierung nachdenken, liefert er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und gibt konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis ist die ideale Vorbereitung für Sanierung. Der Verbrauchsausweis hingegen wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt und ist deshalb auch nur bedingt aussagekräftig.
Den Panorama-3-Beitrag zum Thema Energieausweis können Interessierte auf der Homepage des NDR anschauen. Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Interessierte in unserer Rubrik "Energieausweis".
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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