Obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Bußgelder von bis zu 15.000 Euro vorschreibt, sollte der Energieausweis nicht vorgelegt werden, lässt die praktische Umsetzung schwer zu wünschen übrig. So wurden bei einer Stichprobe durch das Bündnis Energieausweis unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Das enttäuschende Ergebnis: Nur in acht Fällen (10,4%) wurde der Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt und selbst auf Nachfrage gab es bei 54 Wohnungen keinen Einblick. Fazit: Die gesetzlich verordnete Energieausweis-Pflicht scheitert an der Praxis.
Wichtige Entscheidungshilfe bleibt weiterhin in der Schublade
"Energieausweis: Gut gemeint, schlecht gemacht?" titelt auch das NDR-Magazin “Panorama 3“ in der Sendung vom 16.9.2014. Tatsächlich, der Gedanke hinter der Neuregelung durch die Energieeinsparverordnung 2014 ist gut: Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss potenziellen Mietern und Käufern der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt und beim Vertragsschluss als Kopie oder Original übergeben werden. So soll der Energieausweis für mehr Transparenz sorgen und die Einschätzung der energetischen Qualität einer Immobilie erleichtern. Heizkostenschleuder oder Energiesparwunder? Das können Interessenten mit dem Energieausweis auf einen Blick erkennen. Durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollte der Energieausweis als Informationsinstrument gestärkt werden. Doch viele Vermieter und Makler halten sich nicht daran und zeigen den Energieausweis einfach nicht vor.
Energieausweis hilft bei der Sanierung
Dabei ist der Energieausweis ein hilfreiches Dokument auch über Verkauf und Vermietung hinaus. Hausbesitzern, die über eine energetische Sanierung nachdenken, liefert er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und gibt konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis ist die ideale Vorbereitung für Sanierung. Der Verbrauchsausweis hingegen wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt und ist deshalb auch nur bedingt aussagekräftig.
Den Panorama-3-Beitrag zum Thema Energieausweis können Interessierte auf der Homepage des NDR anschauen. Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Interessierte in unserer Rubrik "Energieausweis".
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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