Denn der Energieausweis enthält nützliche Informationen für Miet- und Kaufinteressenten. Ist das Objekt der Begierde sparsam oder vielleicht ein echter Energiefresser? Der Energieausweis liefert Mietern und Käufern wichtige Fakten über die Betriebskosten einer Immobilie. Doch viel zu oft kommt das interessante Stück Papier überhaupt nicht zum Zug. Zwar sind Eigentümer und Vermieter bereits gesetzlich dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Allerdings können sie getrost auf eine ausdrückliche Aufforderung durch den Interessenten warten. Die bleibt oft aus - und der Energieausweis damit in den Untiefen der Schublade verborgen.
Energieausweis unbedingt vorzeigen lassen
Dabei ist der Energieausweis ein sehr aufschlussreiches Dokument, das sich Mieter und Kaufinteressenten auf jeden Fall vorzeigen lassen sollten. Anhand des Ausweises können sie sich bereits im Vorfeld ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen. Häuser und Wohnungen können leichter miteinander verglichen und die künftigen Kosten für Heizung und Warmwasser realistischer eingeschätzt werden.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Von den zwei unterschiedlichen Energieausweis-Arten - dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis - ist letzterer eigentlich der für Mieter und Käufer interessante. Da der Verbrauchsausweis auf den Verbrauchswerten der vergangen Jahre basiert, ist er nur bedingt aussagekräftig. Denn der Verbrauch hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab. Am Bedarfsausweis hingegen lässt sich ablesen, in welchem energetischen Zustand das Haus ist: Sind Dach und Fassade gut gedämmt? Wurden Fenster und Heizung erneuert? In ihm ist auch festgehalten, ob in Zukunft Sanierungsmaßnahmen anstehen oder zumindest empfehlenswert sind – eine schlagendes Argument für oder gegen eine Immobilie. Die Markierung auf der Farbskala zeigt den den jährlichen Energiebedarf der Immobilie in Kilowattstunden pro Quadratmeter: je grüner, desto besser! Hauskäufer wissen dann: Sie profitieren von geringen Heizkosten durch einen guten Gebäudezustand. Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder eine neue Heizung sind vorerst nicht zu erwarten.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort