Denn der Energieausweis enthält nützliche Informationen für Miet- und Kaufinteressenten. Ist das Objekt der Begierde sparsam oder vielleicht ein echter Energiefresser? Der Energieausweis liefert Mietern und Käufern wichtige Fakten über die Betriebskosten einer Immobilie. Doch viel zu oft kommt das interessante Stück Papier überhaupt nicht zum Zug. Zwar sind Eigentümer und Vermieter bereits gesetzlich dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Allerdings können sie getrost auf eine ausdrückliche Aufforderung durch den Interessenten warten. Die bleibt oft aus - und der Energieausweis damit in den Untiefen der Schublade verborgen.
Energieausweis unbedingt vorzeigen lassen
Dabei ist der Energieausweis ein sehr aufschlussreiches Dokument, das sich Mieter und Kaufinteressenten auf jeden Fall vorzeigen lassen sollten. Anhand des Ausweises können sie sich bereits im Vorfeld ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen. Häuser und Wohnungen können leichter miteinander verglichen und die künftigen Kosten für Heizung und Warmwasser realistischer eingeschätzt werden.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Von den zwei unterschiedlichen Energieausweis-Arten - dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis - ist letzterer eigentlich der für Mieter und Käufer interessante. Da der Verbrauchsausweis auf den Verbrauchswerten der vergangen Jahre basiert, ist er nur bedingt aussagekräftig. Denn der Verbrauch hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab. Am Bedarfsausweis hingegen lässt sich ablesen, in welchem energetischen Zustand das Haus ist: Sind Dach und Fassade gut gedämmt? Wurden Fenster und Heizung erneuert? In ihm ist auch festgehalten, ob in Zukunft Sanierungsmaßnahmen anstehen oder zumindest empfehlenswert sind – eine schlagendes Argument für oder gegen eine Immobilie. Die Markierung auf der Farbskala zeigt den den jährlichen Energiebedarf der Immobilie in Kilowattstunden pro Quadratmeter: je grüner, desto besser! Hauskäufer wissen dann: Sie profitieren von geringen Heizkosten durch einen guten Gebäudezustand. Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder eine neue Heizung sind vorerst nicht zu erwarten.
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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