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30.01.2013
 

Her mit dem Energieausweis

Ausweispflicht gilt auch fürs Haus

Der Energieausweis eine gute Sache. Auf einen Blick erfahren Miet- oder Kaufinteressenten alles, was sie über den energetischen Zustand der begehrten Immobilie wissen müssen. Trotzdem fristet der Energieausweis eher ein Schattendasein. Eine Vorzeigepflicht soll ihn daraus befreien. Wann sie kommt, ist allerdings noch nicht klar. Auf Verlangen muss der Energieausweis aber auch jetzt schon vorgezeigt werden - aus gutem Grund.

Der Energieausweis enthält wichtige Informationen für Immobilieninteressenten
Der Energieausweis ist ein gutes Argument für oder wider ein Haus. Am Bedarfsausweis lässt sich prima ablesen, wie es energetisch um ein Haus bestellt istFoto: Deutsche Energie-Agentur (dena)

Denn der Energieausweis enthält nützliche Informationen für Miet- und Kaufinteressenten. Ist das Objekt der Begierde sparsam oder vielleicht ein echter Energiefresser? Der Energieausweis liefert Mietern und Käufern wichtige Fakten über die Betriebskosten einer Immobilie. Doch viel zu oft kommt das interessante Stück Papier überhaupt nicht zum Zug. Zwar sind Eigentümer und Vermieter bereits gesetzlich dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Allerdings können sie getrost auf eine ausdrückliche Aufforderung durch den Interessenten warten. Die bleibt oft aus - und der Energieausweis damit in den Untiefen der Schublade verborgen.

Energieausweis unbedingt vorzeigen lassen
Dabei ist der Energieausweis ein sehr aufschlussreiches Dokument, das sich Mieter und Kaufinteressenten auf jeden Fall vorzeigen lassen sollten. Anhand des Ausweises können sie sich bereits im Vorfeld ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen. Häuser und Wohnungen können leichter miteinander verglichen und die künftigen Kosten für Heizung und Warmwasser realistischer eingeschätzt werden.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Von den zwei unterschiedlichen Energieausweis-Arten - dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis - ist letzterer eigentlich der für Mieter und Käufer interessante. Da der Verbrauchsausweis auf den Verbrauchswerten der vergangen Jahre basiert, ist er nur bedingt aussagekräftig. Denn der Verbrauch hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab. Am Bedarfsausweis hingegen lässt sich ablesen, in welchem energetischen Zustand das Haus ist: Sind Dach und Fassade gut gedämmt? Wurden Fenster und Heizung erneuert? In ihm ist auch festgehalten, ob in Zukunft Sanierungsmaßnahmen anstehen oder zumindest empfehlenswert sind – eine schlagendes Argument für oder gegen eine Immobilie. Die Markierung auf der Farbskala zeigt den den jährlichen Energiebedarf der Immobilie in Kilowattstunden pro Quadratmeter: je grüner, desto besser! Hauskäufer wissen dann: Sie profitieren von geringen Heizkosten durch einen guten Gebäudezustand. Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder eine neue Heizung sind vorerst nicht zu erwarten.

 
 
 
 
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena)
 
 

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