Zuschuss für ein barrierefreies Bad
Der Zuschuss im KfW-Programm 455-B ist eine der beliebtesten Förderungen der KfW. Diesen Zuschuss kann jeder beantragen, der keinen Kredit benötigt und die Badsanierung aus eigenen Mitteln finanziert. Der Zuschuss für den barrrierefreien Badumbau beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 Euro bei Einzelmaßnahmen) - insgesamt sind so maximal 2.500 Euro Zuschuss pro Wohnung möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)
Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung bei förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro).
Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
Förderkredit der KfW für ein Bad ohne Stolperfallen
Eigentümer:innen, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit einem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Der Antrag auf Förderung wird vor der Badsanierung über eine Hausbank der Wahl gestellt.
--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten liegen bei 50.000 Euro je Wohneinheit. Förderanträge können nur gestellt werden, bis dieser Höchstbetrag erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit (seit 2009) erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!
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Technische Mindestanforderungen der KfW für das barrierefreie Bad
Für den barrierefreien Badumbau mit Förderung müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2 Barriefreiheit.
Diese technischen Mindestanforderungen gelten bei der Förderung:
Die Förderung muss vor Beginn der Badsanierung beantragt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, ausgeschlossen ist aber eine Kombination unter anderem mit KfW 261 (Sanierung Effizienzhaus) und Wohnriester für die gleiche Maßnahme. Ebenso ausgeschlossen ist eine Kombination der KfW-Förderung mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
--> Wichtig zu wissen: Auch der Zuschuss der Pflegekasse kann für die gleiche Maßnahme nicht mit der KfW-Förderung kombiniert werden. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich, es müssen dann aber getrennte Rechnungen vorliegen.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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