Zuschuss für ein barrierefreies Bad
Der Zuschuss im KfW-Programm 455-B ist eine der beliebtesten Förderungen der KfW. Diesen Zuschuss kann jeder beantragen, der keinen Kredit benötigt und die Badsanierung aus eigenen Mitteln finanziert. Der Zuschuss für den barrrierefreien Badumbau beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 Euro bei Einzelmaßnahmen) - insgesamt sind so maximal 2.500 Euro Zuschuss pro Wohnung möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)
Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung bei förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro).
Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
Förderkredit der KfW für ein Bad ohne Stolperfallen
Eigentümer:innen, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit einem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159 Altersgerecht Umbauen. Der Antrag auf Förderung wird vor der Badsanierung über eine Hausbank der Wahl gestellt.
--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten liegen bei 50.000 Euro je Wohneinheit. Förderanträge können nur gestellt werden, bis dieser Höchstbetrag erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit (seit 2009) erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!
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Technische Mindestanforderungen der KfW für das barrierefreie Bad
Für den barrierefreien Badumbau mit Förderung müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2 Barriefreiheit.
Diese technischen Mindestanforderungen gelten bei der Förderung:
Die Förderung muss vor Beginn der Badsanierung beantragt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, ausgeschlossen ist aber eine Kombination unter anderem mit KfW 261 (Sanierung Effizienzhaus) und Wohnriester für die gleiche Maßnahme. Ebenso ausgeschlossen ist eine Kombination der KfW-Förderung mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
--> Wichtig zu wissen: Auch der Zuschuss der Pflegekasse kann für die gleiche Maßnahme nicht mit der KfW-Förderung kombiniert werden. Für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich, es müssen dann aber getrennte Rechnungen vorliegen.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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