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16.08.2017
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BAFA-Zuschuss muss ab 2018 vor Heizungstausch beantragt werden

Änderung bei Förderung für Solarthermie, Wärmepumpe, Holzheizung

Der BAFA-Zuschuss für das Heizen mit Erneuerbaren Energien ist bei Hausbesitzern beliebt. Beantragt werden kann er für Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung und Holzheizung. Ab dem 1. Januar 2018 gibt es eine Änderung bei der Förderung. Der Zuschuss für Heizungen mit erneuerbaren Energien muss dann immer vor der Heizungserneuerung beim BAFA beantragt werden.

Solarthermie-Anlage
Wer künftig zum Beispiel für seine Solarthermie-Anlage einen BAFA-Zuschuss beantragen möchte, sollte unbedingt auf den Zeitpunkt der Antragstellung achtenFoto: energie-fachberater.de

Bisher kann der Zuschuss beim BAFA innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung beantragt werden. Ab Januar 2018 muss der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag für die Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe, Pelletheizung oder Holzheizung vergeben wird. Sonst erhalten Hausbesitzer keinen Zuschuss mehr.

Der richtige Zeitpunkt für den BAFA-Antrag
Künftig ist für den BAFA-Zuschuss das richtige Timing entscheidend: Erst, wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist, dürfen Hausbesitzer den Heizungsinstallateur mit der Umsetzung beauftragen oder einen Contractingvertrag mit einem Contractingunternehmen schließen. Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung.

Übergangsfrist für Anträge bis Ende 2017
Durch die Neuregelung der BAFA-Förderung kann der Antrag künftig nicht mehr nachträglich gestellt werden! Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen.

Die bisherigen technischen Anforderungen an Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung und Holzheizung ändern sich aber nicht. 

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Quelle: BAFA
 
 

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