Deutschland soll klimaneutrales Industrieland bis 2045 werden, so steht es im Wahlprogramm von CDU/CSU.
Erneuerbare Energien
Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen in vollem Umfang an die Bürgerinnen und Bürger und an die Betriebe durch Stromverbilligung zurückgehen. Die EEG-Umlage soll abgeschafft werden.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll entscheidend vorangebracht werden, damit der stark steigende Energiebedarf gedeckt wird.
CDU/CSU setzen auf einen intelligenten und diversifizierten Energiemix: Dazu gehören die Energiegewinnung aus Sonne und Wind genauso wie nachhaltige Biomasse, Wasserkraft und Geothermie im ländlichen Raum.
Mit einem Sonnenpaket soll der Ausbau von Photovoltaik gefördert werden.
Handwerksbetriebe sollen bei der Ausbildung von Fachkräften für die Energiewende unterstützt werden.
Das Marktstammdatenregister soll zu einem digitalen, öffentlichen Echtzeit-Energiekataster weiterentwickelt werden - angelehnt an das Prinzip des Grundbuchs.
Energetische Sanierung
Um die energetische Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien noch besser zu fördern, sollen die KfW-Programme attraktiver gestaltet werden.
CDU und CSU planen, die Steuerförderung der Gebäudesanierung auf vermietete Immobilien und Gewerbeimmobilien auszudehnen.
Schrittweises Sanieren soll besser gefördert werden, da schon kleinere Maßnahmen wichtig und wirksam sind.
Ziel ist der Einsatz nachhaltig abgebauter Rohstoffe, die möglichst lange genutzt werden können.
Der Nutzung von Regenwasser soll deutlich größere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Barrierefreiheit
Menschen sollen möglichst lange in der eigenen Wohnung, im Haus oder im angestammten Wohnviertel leben können. Dafür erforderliche Investitionen in den altersgerechten und barrierefreien Umbau sollen – insbesondere über KfW-Programme – unterstützt werden.
Ziel der SPD: Leben, Arbeiten und Wirtschaften soll spätestens 2045 keine negativen Auswirkungen mehr auf das Klima haben. Die Energieversorgung Deutschlands soll dann vollständig auf erneuerbaren Energien basieren, Gebäude sollen effizient mit erneuerbaren Energien beheizt werden.
Erneuerbare Energien
Strom soll spätestens bis zum Jahr 2040 vollständig aus erneuerbaren Energien bezogen werden, geplant ist ein entschlossener Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Alle dazu geeigneten Dächer sollen eine Solaranlage bekommen.
Innovative Formen der erneuerbaren Stromerzeugung wie integrierte Photovoltaik in der Gebäudehülle und auf landwirtschaftlichen Flächen sollen gezielt gefördert werden.
Mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien soll Energie effizienter genutzt werden.
Die EEG-Umlage in der bestehenden Form soll bis 2025 abgeschafft und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Dazu dienen auch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.
Energetische Sanierung
Der Gebäudesektor soll schrittweise CO2-neutral werden.
Mit dem CO2-Preis will die SPD vor allem Investitionen lenken und Vermieter:innen zur Modernisierung motivieren.
Bis 2030 sollen 5 Millionen Häuser über innovative Heiz- und Energiesysteme (z.B. Wärmepumpen) versorgt werden.
Die SPD will gesetzlich regeln, dass der CO2-Preis von den Vermieter:innen getragen wird (Ziel der Warmmieten-Neutralität). Zugleich sollen Investitionen in Wärmenetze und Quartierskonzepte staatlich gefördert werden.
Die Wirtschaft soll zur Kreislaufwirtschaft umgebaut werden - weniger Abfall, mehr Recycling, Rohstoffsicherungskonzept.
"Lebensgrundlagen schützen" heißt es im Wahlprogramm von Bündnis 90 / Die Grünen. Dazu gehört die Ausrichtung der Arbeit aller Ministerien nach dem Pariser Klimaabkommen. Klimaneutralität heißt: raus aus den fossilen Energien.
Erneuerbare Energien
Die Grünen setzen zuallererst auf eine massive Ausbauoffensive für die Erneuerbaren Energien. Im Bereich Solarenergie soll der Ausbau von beginnend 10 bis 12 GW auf 18 bis 20 GW pro Jahr gesteigert werden ab Mitte der 20er.
Strom soll zu verlässlichen und wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen. Kritische Infrastrukturen sollen mit notstrom-fähigen Solaranlagen abgesichert werden.
Energieeffizienz - weniger ist mehr. Energie ist ein wertvolles Gut, mit dem sparsam und effizient umgegangen werden soll. Ziel sind daher unter anderem gut gedämmte Gebäude.
Ein Klimaschutz-Sofortprogramm soll auf den Weg gebracht werden, das in allen Sektoren sofort wirksame Maßnahmen anstößt. Klimaschutz soll sich auch ökonomisch lohnen.
Die Einnahmen aus dem CO2-Preis sollen direkt an die Bürger:innen zurückgeben werden. Angestrebt wird neben der Senkung der EEG-Umlage ein Energiegeld für alle als Rückerstattung pro Kopf.
Solardächer sollen gefördert und zum Standard gemacht werden.
Statt Flächenkonkurrenz sollen Flächen mehrfach genutzt werden, der Ausbau von Photovoltaik soll vorzugsweise auf bebauten Flächen wie Parkplätzen und neben Autobahnen und Schienen stattfinden.
Energetische Sanierung
Klima-Sanierungsoffensive bei Gebäuden: Alle Neubauten und Bauwerke inklusive der Baustoffe im gesamten Lebenszyklus sollen klimaneutral geplant werden und entsprechend umfassende energetische Sanierungen erfolgen. Dreh- und Angelpunkt ist die Festlegung hoher Bau- und Sanierungsstandards: bei Neubauten KfW 40, was in etwa dem Passivhausstandard entspricht, im Gebäudebestand nach Sanierung KfW 55 – mit Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude.
Die KfW-Förderprogramme sollen weiterentwickelt werden, auch in Bezug auf die Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
Für die Aussöhnung von Baukultur und energetischer Sanierung sollen klare Regelungen geschaffen werden, die beiden Zielen angemessen sind.
Ziel ist, dass bei jedem Eigentümerwechsel ein Sanierungsfahrplan vorgelegt wird. Bei der Umsetzung des Sanierungsfahrplans können Förderprogramme unterstützend wirken.
Wenn im Gebäudebestand ein Heizungsaustausch ansteht oder umfassend saniert wird, aber auch im Neubau, sollen, wo möglich, ausschließlich erneuerbare Wärmequellen zum Einsatz kommen. Dafür soll ein Investitionsprogramm für zwei Millionen hocheffiziente Wärmepumpen bis 2025 aufgelegt werden.
Auch die Fern- und Nahwärme soll dekarbonisiert und die Förderung an klimaneutralen Lösungen ausgerichtet werden.
Mit dem sogenannten Drittelmodell sollen die Kosten für klimafreundliche Modernisierungen fair zwischen Vermieter:innen, Staat und Mieter:innen verteilt werden, so dass sie für alle bezahlbar und für die Vermieter:innen angemessen wirtschaftlich werden.
Barrierefreiheit
Der Abbau von Barrieren in Wohnungen und im Wohnumfeld soll stärker finanziell gefördert werden und somit älteren Menschen ermöglichen, länger als bisher in ihrer vertrauten Umgebung selbstbestimmt wohnen zu bleiben.
Dem Klima- und Umweltschutz will die FDP mit Innovationen begegnen. Neue Technologien sollen dazu führen, Energie bezahlbar umzuwandeln und gleichzeitig das Klima zu schützen.
Erneuerbare Energien
Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) soll schrittweise abgeschafft werden, indem die Förderzusagen aus der Vergangenheit weitestgehend aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert und keine neuen Fördertatbestände geschaffen werden.
Die FDP plant die Rückzahlung eines jährlich zu berechnenden pauschalen Betrages, also einer Klimadividende, an jede Bürgerin und jeden Bürger.
Der Ausbau von Stromspeichern soll vorangetrieben, von Abgaben und Umlagen befreit werden.
Die FDP will erneuerbare Energien vollständig in den Wettbewerb überführen und die Förderung nach dem EEG beenden. Die Eigenversorgung mit erneuerbarem Strom und die marktwirtschaftliche Nutzung von Strom aus Altanlagen, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung fallen, sollen vereinfacht werden.
Gebäudesanierung / Barrierfreiheit
Alle Menschen sollen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Das Thema "Wohnen im Alter" soll deshalb mehr in das Bewusstsein gerückt werden. Bestehende Förderungen sollen zusammengeführt werden. Anreizmodelle sollen den Lock-In-Effekt verhindern, damit sowohl ältere Menschen als auch junge Familien passenden Wohnraum finden.
Zur Schaffung von Wohnraum sollen Dachausbau und Dachaufstockungen entbürokratisiert werden (z.B. bei Schaffung von Stellplätzen und Aufzugspflicht) und ein entsprechendes KfW-Förderprogramm soll aufgelegt werden.
Die AfD fordert die Reduktion der überzogenen Standards und Vorgaben, die Streichung der Energieeinsparverordnung sowie den Brand-, den Wärme- und den Schallschutz auf ein notwendiges Mindestmaß zurückzufahren.
Energieversorgung / gesetzliche Standards
Den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung und Dekarbonisierungsmaßnahmen lehnt die AfD ab.
Deutschland soll aus allen staatlichen und privaten Klimaschutz-Organisationen austreten und ihnen jede Unterstützung entziehen.
Jegliche Form der CO2-Besteuerung soll abgeschafft werden.
Das EEG soll ersatzlos gestrichen und die Vorrangeinspeisung beendet werden.
Eine komplette Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien lehnt die AfD ebenso ab wie das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung gefallen sind, sollen ohne Subventionen und Einspeisevorrang am Markt teilnehmen.
Die AfD setzt sich für die Verstromung von Braun- und Steinkohle als grundlast- und regelfähige Energiequelle ein.
Bezahlbarer Wohnraum soll vorrangig im Bestand geschaffen werden. Dafür sollen Bauordnungen neu ausgerichtet werden, sodass Bauen im vorhandenen Bestand erleichtert wird.
Energetische Sanierung
Bei Entscheidungen über die Zulässigkeit von Abriss- und Neubaumaßnahmen sollen soziale Ziele und Ziele der energetischen Nachhaltigkeit mehr Gewicht bekommen
Die Modernisierungsumlage soll abgeschafft werden. Aufschläge auf die Miete sollen nur noch in Höhe der erreichten Einsparung bei Heizung und Warmwasser zulässig sein.
Die Linke will einen bundesweiten Klimacheck aller Gebäude bis 2025. Mit verbindlichen gebäudescharfen Stufenplänen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt flexibel zu erreichende Energieeffizienzniveaus zum Inhalt haben, soll bis 2035 ein klimaneutraler Gebäudebestand garantiert werden.
Die Sanierungsquote soll mindestens verdreifacht werden.
Vermieter:innen, die die Kosten einer energetischen Sanierung nicht tragen können, können sich unter den Schirm der Wohnungsgemeinnützigkeit begeben. Dadurch erhalten sie Zugang zur vollen öffentlichen Förderung der Sanierungskosten und verpflichten sich im Gegenzug zur gemeinnützigen Bewirtschaftung ihrer Wohnungen.
Die Förderkulisse soll auf ein Sofortprogramm klimagerechte und sozialverträgliche Erneuerung von Siedlungsbauten der Nachkriegszeit (erbaut zwischen 1949 und 1978) ausgerichtet werden. Dafür sollen – zusätzlich zur Aufstockung der laufenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf dauerhaft mindestens 10 Milliarden Euro jährlich – noch einmal 5 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden.
Es sollen Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Handwerker und Baubetriebe aufgelegt werden, um zu qualitativ guten und preiswerten energetischen Sanierungen zu kommen.
Fördermittel, die jetzt noch in den Neubau fließen, sollen komplett in die sozialverträgliche energetische Sanierung umgeleitet werden.
Die zentrale Rolle spielt für Die Linke die Wärmepumpe. Der Einbau fossiler Heizungen soll schnellstmöglich gestoppt werden.
Die Förderung energetischer Sanierung soll auf die Nutzung nachhaltiger Baumaterialien ausgeweitet werden. Verwendete Baumaterialien sollen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden, um Sanierungen zu erleichtern.
Eine Übersicht Positionen der Parteien zum Thema Neubau finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Die genannten Punkte haben wir den Wahlprogrammen der jeweiligen Parteien entnommen. Sie geben nicht die Meinung und Ansicht der Redaktion wieder. Die Reihenfolge der Parteien basiert auf den Umfragewerten zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.8.2021).
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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