Das Haus leidet im Winter: Kälte, Regen, Schnee und Wind ziehen oft nicht folgenlos an Dach und Fassade vorbei. Risse im Putz oder gesprungene Dachziegel sind im Frühjahr keine Seltenheit. Das Problem: Solche "Kleinigkeiten" können Hausbesitzern später großen Ärger bereiten. Denn an den genannten Schwachstellen dringt Feuchtigkeit ins Haus - und hat die sich erst einmal festgesetzt, ist sie schwer wieder auszutreiben. Aus kleinen Macken erwachsen so teure Bauschäden. Neben Dach und Fassade sollten Hausbesitzer auch das Entwässerungssystem und den Heizungskeller einem Frühjahrscheck unterziehen.
Dach-Check dem Fachmann überlassen
Die größte Baustelle ist das Dach. Hier ist besondere Sorgfalt geboten. Sturm und Schnee können die Dacheindeckung schädigen. Gerade bei ausgebauten Dachgeschossen kann es Monate dauern, bis durchsickerndes Wasser bemerkt wird. Dann ist das ganze Dach von der Dämmung bis zu den Balken betroffen und es wird richtig teuer. Um das zu verhindern, sollte das Dach nach den Wintermonaten von außen genau auf Schäden kontrolliert werden. Ist das Dach dicht? Gibt es Sprünge oder Lücken in der Dacheindeckung? Sitzen alle Dachziegel fest? Auch die Übergänge zum Schornstein und die Dachfenster sollten gecheckt werden. Regenrinne und Fallrohre sowie Solarkollektoren müssen von Laub und Schmutz befreit werden.
Wer hier nachlässig arbeitet, riskiert neben Lecks auch Sach- und Personenschäden. Das gilt übrigens schon für den Dach-Check selbst: Beim Steildach sollte nur der Fachbetrieb ran. Beim Flachdach laufen Heimwerker Gefahr die Dachhaut zu verletzen, auch hier ist also Vorsicht geboten.
Fassade genau inspizieren
Weiter geht’s zur Fassade, hier können Hausbesitzer selbst tätig werden: Schadhafte Stellen lassen sich mit Augen und Ohren ausfindig machen. Sind neue Risse entstanden, blättert der Putz oder klingt die Fassade an manchen Stellen hohl, besteht Handlungsbedarf. Häufige Schwachstellen sind auch die Außentüren und Fenster: Schließen Fenster und Türen nicht mehr dicht, wird es entweder Zeit für neue Dichtungen oder einen Komplett-Austausch. Die Lebensdauer von Holzfenstern und -türen lässt sich mit einem neuen Anstrich verlängern. Apropos Fenster und Haustür: Sie sind wie auch die Fassade ständig der Witterung ausgesetzt. Deshalb ist jetzt die beste Zeit, um nach den Dichtungen zu sehen und diese bei Bedarf zu erneuern. Bei der Haustür sollten Hausbesitzer zusätzlich die Anschlagschiene inspizieren. Ist die Fuge nicht mehr intakt, kann Feuchtigkeit unter den Estrich eindringen.
Sparpotenzial im Heizungskeller
Auch im Heizungskeller können Hausbesitzer mit einem Frühjahrscheck Schlimmeres verhindern. Eine neue Umwälzpumpe senkt die Stromkosten. Waren die Heizkosten deutlich höher als in den vergangenen Jahren, wird es vielleicht Zeit für eine neue Heizung oder eine Ergänzung der Heizung durch erneuerbare Energien. Mit einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung können Hausbesitzer praktisch ab sofort Heizkosten sparen.
Auch Terrasse, Grundstück und Garage frühlingsfit machen
Ein gründlicher Blick gilt jetzt auch den Anlagen auf dem Grundstück: Auf Terrasse, Balkon, Wegen und Zufahrt können durch Frost oder Sickerwasser Platten oder Steine angehoben werden, Beton bröckeln oder Fliesen abplatzen. Bevor gefährliche Stolperfallen entstehen, hilft ein prüfender Blick zu erkennen, wo Handlungsbedarf besteht. Auch Zaunpfähle, Torpfosten und andere Abgrenzungen sollten auf Standsicherheit geprüft werden.
Sanieren statt nur reparieren kann sich lohnen
Allgemein gilt: Wer den Frühling nutzt um anstehende Reparaturen zu erledigen, kann den Sommer sorgenfrei genießen. Instandhaltungsmaßnahmen an Dach und Fassade lassen sich zudem gut mit einer energetischen Sanierung verbinden. So ist das Haus praktisch schon für den nächsten Winter gerüstet. Sind Arbeiten an Haustür, Fenstern oder auf dem Grundstück geplant, lohnt es sich auch, im gleichen Zuge den Einbruchschutz zu verbessern. Und bevor der Garten komplett neu angelegt wird, verschwindet am besten noch ein Tank zur Regenwassernutzung unter der Erdoberfläche.
Mehr Infos und Tipps finden Sie in unserem Ratgeber "Frühjahrscheck".
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort