Schneeverwehungen sehen romantisch aus – sind aber Gift für die Bausubstanz. Vor allem an Hausecken sowie vor Terrassen- und Balkontüren sollten Eigentümer:innen solche Schneeansammlungen deshalb schnell beseitigen. Beginnt es nämlich zu tauen, läuft sonst das Tauwasser unter den Türen durch ins Haus und durchfeuchtet dabei Mauerwerk, Boden und Belag.
Schwieriger ist es, Schneeverwehungen auf dem Dach zu beseitigen. Aber auch das ist wichtig, denn durch Tauwasser, das nicht richtig ablaufen kann, können Feuchteschäden in der Dachkonstruktion entstehen. Solche Feuchteschäden sollten Eigentümer rasch beseitigen lassen, damit die nasse Konstruktion und die Dachdämmung nicht schimmeln oder ihre Dämmwirkung verlieren.
Schneelast vor allem bei Flachdach im Auge behalten
Auch das Gewicht des Schnees ist eine große Belastung für das Dach. Während sich das Problem bei geneigten Dächern oft von selbst erledigt, weil der Schnee abrutscht (bei drohenden Dachlawinen am besten den Bereich vor dem Dach absperren!), ist beim Flachdach besondere Aufmerksamkeit gefordert. Damit die Schneelast nicht zu hoch wird, sollte die Schneemenge auf dem Dach kontrolliert und gegebenenfalls geräumt werden. Da das bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht ungefährlich ist, lassen Eigentümer das Dach am besten von einem lokalen Fachbetrieb (zum Beispiel Dachdeckerbetrieb) räumen.
Eiszapfen entfernen, Dachrinne prüfen
Eiszapfen sind zwar ein schönes Fotomotiv, aber auch ein Zeichen für eine verstopfte Dachrinne, über die Regen und Tauwasser nicht richtig ablaufen können. Statt durch die Rinne abzulaufen, sucht sich das Wasser seinen Weg über die Kante der Dachrinne. Beginnt es zu tauen, läuft das Tauwasser dann oft die Fassade herunter und durchfeuchtet den Putz. Spätestens im Frühjahr sollten deshalb alle Dachrinnen und das Gefälle geprüft werden, damit es nicht vergessen wird und im nächsten Winter wieder Ärger bereitet.
Übrigens: Wer Eiszapfen, die sich beim Abstürzen in gefährliche Waffen verwandeln können, nicht abschlagen kann, weil sie unerreichbar hoch hängen, der sollte zumindest die Gefahrenzone unterhalb sorgfältig absperren. Auch das gehört zu den Winterpflichten und Verkehrssicherungspflichten jedes Eigentümers!
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